Das neue MDR (Medical Device Regulation)
Am 26. Mai läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Medizinproduktverordnung (MDR: Medical Device Regulation) aus.
Für alle Hersteller von Sonderanfertigungen wie gewerbliche Dentallabore, Praxislabore, aber auch für alle Zahnarztpraxen mit Chairside-Leistungen, wie z. B. Cerec, ergeben sich ab dem 26.05.2021 wesentliche Änderungen.
- Zahnärzte/Zahnärztinnen
- Zahnmedizinische Verwaltungsassistenten/-assistentinnen
- Alle Praxismitarbeiter/-innen
- Zahntechniker-Meister/-innen
- Zahntechniker/-innen
- Welche Anforderungen gelten bis heute – welche Änderungen sind ab Mai 2021 relevant?
- Was sind Sonderanfertigungen? Gehört CAD/CAM mit dazu?
- Risikomanagement, Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen der Sonderanfertigungen
- Grundlegende Sicherheits-und Leistungsanforderungen für Sonderanfertigungen