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\"Fake News\" in der zahnärztlichen Abrechnung - Teil 1: GOZ 2390

Samantha Knapp

Zweigeteiltes Bild links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Fake News" in der zahnärztlichen Abrechnung Teil 1: GOZ 2390, rechts daneben Frau mit blauem top und schmerzverzerrtem Gesicht, hat Mund offen und hält sich linke Hand an die Backe
Zweigeteiltes Bild links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Fake News" in der zahnärztlichen Abrechnung Teil 1: GOZ 2390, rechts daneben Frau mit blauem top und schmerzverzerrtem Gesicht, hat Mund offen und hält sich linke Hand an die Backe

Sogenannte Fake News kursieren heute in vielen Themenbereichen, auch in der Medizin. Selbst wenn sich ihre Falschheit erwiesen hat, lassen sich Zweifel kaum mehr aus der Welt schaffen. Auch zu zahnärztlichen Abrechnungen gibt es regelmäßig kuriose Auffassungen, die auf allen Seiten für Unsicherheit sorgen und zu einem Honorarverlust in der Zahnarztpraxis führen können. Damit Sie dies zukünftig vermeiden können, haben wir einige dieser Falschmeldungen in unserer Serie zusammengestellt.

GOZ 2390 (Trepanation)

Aussage: "Die GOZ 2390 (Trepanation) kann nicht neben anderen endodontischen Leistungen berechnet werden."

Diese Aussage ist nicht zutreffend, denn "selbstständige Leistung" bedeutet nicht "alleinige Leistung". Die Bundeszahnärztekammer hat sich zu dieser Thematik klar positioniert:

"Die selbstständige Leistung ‚Trepanation‘ ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Weitere endodontische Maßnahmen sind andere eigenständige Leistungen. Diese sind auch berechnungsfähig, wenn deren Durchführung im unmittelbaren Anschluss an die Trepanation erfolgt."

Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 2/2024 des Xtrablatts veröffentlicht.

Über Samantha Knapp

Referentin Samantha Knapp verfügt über langjährige Erfahrung in der zahnärztlichen Praxis mit den Schwerpunkten Abrechnung, Organisation und Verwaltungsabläufe. Ihr fundiertes Praxiswissen aus der Assistenz und Abrechnung bildet die Grundlage für ihre Seminartätigkeit und ermöglicht eine besonders praxisnahe und direkt umsetzbare Wissensvermittlung. Seit mehreren Jahren ist sie im GOZ- und BEMA-Referat tätig und unterstützt Zahnarztpraxen bei komplexen Abrechnungsfragen sowie herausfordernden Einzelfällen. Aktuell leitet sie den Bereich der Kundenanfrage und ist stellvertretende Leiterin des GOZ- und BEMA-Referats.

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