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\"Fake News\" in der zahnärztlichen Abrechnung - Teil 5: Behandlungsunterlagen

Samantha Knapp

Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Fake News in der zahnärztlichen Abrechnung, Teil 5: Behandlungsunterlagen", daneben Frau mit schmerzverzerrtem Gesicht und offenen Mund.
Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Fake News in der zahnärztlichen Abrechnung, Teil 5: Behandlungsunterlagen", daneben Frau mit schmerzverzerrtem Gesicht und offenen Mund.

Sogenannte Fake News kursieren heute in vielen Themenbereichen, auch in der Medizin. Selbst wenn sich ihre Falschheit erwiesen hat, lassen sich Zweifel kaum mehr aus der Welt schaffen. Auch zu zahnärztlichen Abrechnungen gibt es regelmäßig kuriose Auffassungen, die auf allen Seiten für Unsicherheit sorgen und zu einem Honorarverlust in der Zahnarztpraxis führen können. Damit Sie dies zukünftig vermeiden können, haben wir einige dieser Falschmeldungen in unserer Serie zusammengestellt.

Behandlungsunterlagen

Aussage: "Behandlungsunterlagen müssen dem Patienten nicht ausgehändigt werden."


Diese Aussage ist falsch. In diesem Zusammenhang muss ganz klar auf das Patientenrechtegesetz verwiesen werden.

Gemäß § 630g Abs. 1 Sätze 1 und 2 des BGB darf der Patient grundsätzlich jederzeit Einsicht in seine Patientenakte verlangen.

In § 630g Abs. 2 Sätze 1 und 2 des BGB heißt es dann sogar, dass dem Patienten Kopien der Patientenakte zur Verfügung zu stellen sind.

Unser Tipp: Da der Patient jederzeit Einsicht in seine Patientenakte verlangen kann, sollten sogenannte höchstpersönliche Notizen zum Patienten so formuliert sein, dass Sie dem Patienten jederzeit guten Gewissens Einsicht gewähren können.

Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 3/2024 des Xtrablatts veröffentlicht.

Über Samantha Knapp

Referentin Samantha Knapp verfügt über langjährige Erfahrung in der zahnärztlichen Praxis mit den Schwerpunkten Abrechnung, Organisation und Verwaltungsabläufe. Ihr fundiertes Praxiswissen aus der Assistenz und Abrechnung bildet die Grundlage für ihre Seminartätigkeit und ermöglicht eine besonders praxisnahe und direkt umsetzbare Wissensvermittlung. Seit mehreren Jahren ist sie im GOZ- und BEMA-Referat tätig und unterstützt Zahnarztpraxen bei komplexen Abrechnungsfragen sowie herausfordernden Einzelfällen. Aktuell leitet sie den Bereich der Kundenanfrage und ist stellvertretende Leiterin des GOZ- und BEMA-Referats.

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