Durch neue Technologien und ständig steigenden Einsatz von Scannern und Fräsmaschinen auch in der Zahntechnik ändert sich auch die damit verbundene Abrechnung für GKV-/PKV-Patienten.
Uwe Koch, Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik beleuchtet die gefrästen Techniken näher und bildet verschiedenste Fälle inkl. Rechnungsempfehlung ab. Was ist die richtige Herangehensweise in der Aufstellung und Dokumentation bei CAD/CAM-Arbeiten im Praxislabor und wirft darüber hinaus einen Blick auf den Bereich Praxistechniker der ebenso seine Leistungen dokumentieren muss wie gewerbliche Techniker auch – aber wie, wenn es im Bereich CAD/CAM keine adäquaten BEB-Nummern gibt?
Klar ist, die Dokumentation von erbrachten Leistungen erfolgt schriftlich oder digital und muss immer nachvollziehbar sein - d.h. welche Blancs/Ronden wurden verwendet sowie Implantatteile eingekauft. Des Weiteren dokumentiert der Techniker erbrachte Leistungen, verwendete Mengen und versieht diesen mit seiner Unterschrift bzw. Technikernummer - Zahnfarbe und verwendete Implantatteile, werden ebenso vermerkt. Die Dokumentation selbst wird dann 10 Jahre oder bei Implantatarbeiten 15 Jahre aufbewahrt.
Experten-Tipp: Abschließend ist es für die Nachweisbarkeit empfehlenswert, ein Foto der fertigen Arbeit zu erstellen und zwingend notwendig dem Patienten eine Konformitätserklärung über die verwendeten Stoffe und deren Zusammensetzung zu übergeben, welche zu jeder Arbeit neu erstellt wird.
Beispiele:
Zirkon-Kronen 21-23, optische elektronische Abformung 21-23, virtuelle Modelle, gefräst und bemalt
Berechnung nach Festzuschuss-Richtlinien
Versorgungsform: gleichartige Versorgung
Festzuschuss: 3 x 1.1, 3 x 1.3
Bei den genannten Leistungspositionen handelt es sich um Empfehlungen des Autors unter Berücksichtigung von KZV Richtlinien allgemein und Erfahrungen mit der Abrechnung der PKV. Ziel war es hierbei, die Modellherstellung und Arbeitsvorbereitung stärker hervor zu heben und zum Einsatz zu bringen anstatt nur „Kurz-Rechnungen“ zu schreiben wie beispielsweise „eine Zirkonkrone“. Grade die Aufsplittung in viele kleine Unterpositionen bringt dem Patienten eine höhere Erstattung insgesamt, wenn er z.B. eine Zusatzversicherung hat.
Zu berücksichtigen gilt aber noch: Werden, so wie hier, virtuelle Modelle erstellt, ist natürlich eine Abrechnung nach der offiziellen BEB nicht möglich, da es diese Modelle zur Zeit der BEB 97 noch nicht als Leistungsposition gab. Also müssen wir hier eigene BEB Nummern anlegen und mit Zeiten versehen, um einen Preis zu kalkulieren. Die hier angegebenen Nummern sind durch das DZR Kompetenzzentrum Zahntechnik selbst angelegt. Sie dürfen sowohl textmässig als auch numerisch anders verfahren; dies ist unser Vorschlag von DZR.
TPKMKMKMRKVKVKVBwwwwww1817161514131211212223242526272848474645444342413132333435363738BRTP
Basisleistungen
BEB 97Berechnbare LeistungenMengeErklärung0030*Modell digitales Antagonistenmodell1*Eigene BEB-Nummer0031*Modell digitales Arbeitsmodell CAD1*Eigene BEB-Nummer0032*Modell digitales Präparationsmodell CAD1*Eigene BEB-Nummer0036*Bissnahme digital1*Eigene BEB-Nummer0420*Artikulation digital1*Eigene BEB-Nummer0724Zahnfarbenbestimmung ll10732Desinfektion20825*Segment digitalisieren je Segment3*Eigene BEB-Nummer0827*Präparationsgrenze digitalisieren je Segment3*Eigene BEB-Nummer0840*Scannen, CAD-Konstruktion Krone/Brückenglied3*Eigene BEB-Nummer0842*CAM-Element nacharbeiten3*Eigene BEB-Nummer2281Krone aus Keramik gefräst32689Farbgebung durch Bemalen32790*Anlage Auftragsdaten CAD/CAM1Je Fall2914Sphärischer Kontakt25306Keramik konditionieren3Je EinheitMat.Zirkon3
Mögliche Zusatzleistungen
BEB 97Berechenbare LeistungenMengeErklärung1603Testplättchen aus Keramik12804
Frontzahn gnathologisch gestaltet, in Keramik
3
bei zusätzlicher Maßnahme
zur gnathologischen Fronzahnherstellung2811Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay32951Individuell charakterisieren, Keramik32965Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop35306Keramik / gegossenes Glas konditionieren3
Was darf der Zahnarzt berechnen?
BEMAMengeText193Provisorische Krone24 cxAbnahme / Wiederbefestigung von Provisorien (höchstens dreimal je provisorische Krone)GOZMengeText00652OK optisch-elektronische Abformung00652UK Gegenbiss optisch-elektronische Abformung6010a1Computergestützte Auswertung der optisch-elektronischen Abformung zur Diagnose und Planung (Analog)22103Vollkrone, Hohlkehl- oder Stufenpräparation21973Adhäsive Befestigung8065a1Registrieren von UK-Bew. mittels elektronischer Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator
GOZ / GOÄLeistung2,3-fach3,5-fach0065
Optisch elektronische Abformung
- Pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
- 4 x bei Situationsabformungen
- 2 x bei Abformung ZE
- 2 x für Gegenkiefer
10,35 €
41,40 €
20,70 €
20,70 €
15,75 €
63,00 €
31,50 €
31,50 €6000a
Fotographie
Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken angefertigt worden
sind, mit den Gebührennummern abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Fotos, die therapeutischen oder
diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig.
Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr
die GOZ-Nr. 6000 für angemessen.10,35 €
15,75 €
6010aComputergestützte Auswertung zur Diagnose und Planung der optisch elektronischen Abformung23,28 €35,43 €8065aRegistrieren von UK Bewegungen mittels einer elektronischen Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in eine virtuellen Artikulator109,65 €167,00 €
„Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“
Nicht abrechenbar:
konventionelle Abformung für dieselbe Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
einfache Registrierung der Bissverhältnisse auf digitalem Weg (darüber hinausgehende Bissregistrierungen sind nicht inbegriffen)
Die PC gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser Gebührennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden
(Bundeszahnärztekammer GOZ-Kommentar)
Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers können diese natürlich mit einfließen in ein entsprechendes Angebot. Mein Tipp: Arbeiten Sie mit Jumbos und erstellen sich Leistungsketten, damit Sie keine Position vergessen.
Denken Sie verstärkt an kleine Leistungspositionen aus der Arbeitsvorbereitung wie das Modellsegment sägen, Stümpfe vorbereiten und Dowel-Pins, die, mit kleinen Preisen versehen, konsequent auf jeder Rechnung erscheinen sollten – und zwar ausnahmslos, wo es möglich ist bzw. wo diese Tätigkeit anfällt (Kronen, Inlays, Veneers, Teleskope etc.).
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