"Fake News" in der zahnärztlichen Abrechnung - Teil 2: GOZ 2197
Sogenannte Fake News kursieren heute in vielen Themenbereichen, auch in der Medizin. Selbst wenn sich ihre Falschheit erwiesen hat, lassen sich Zweifel kaum mehr aus der Welt schaffen. Auch zu zahnärztlichen Abrechnungen gibt es regelmäßig kuriose Auffassungen, die auf allen Seiten für Unsicherheit sorgen und zu einem Honorarverlust in der Zahnarztpraxis führen können. Damit Sie dies zukünftig vermeiden können, haben wir einige dieser Falschmeldungen in unserer Serie zusammengestellt.
GOZ 2197 (adhäsive Befestigung)
Aussage: "Die GOZ 2197 (adhäsive Befestigung) kann nur einmal je Zahn und Sitzung berechnet werden."
Diese leider weitverbreitete, angebliche Abrechnungsbestimmung ist falsch und entbehrt jeglicher gebührenrechtlichen Grundlage. Die adhäsive Befestigung ist je Maßnahme berechnungsfähig. Bestätigt wird dies durch die Bundeszahnärztekammer, die in ihrem Kommentar feststellt:
"Die zahn- und sitzungsgleiche Mehrfachberechnung der 2197 GOZ ist dann möglich, wenn mehrere selbstständige, zuordnungsfähige Leistungen erbracht werden. Die Leistungsbeschreibung der 2197 enthält keine, einer solchen Mehrfachberechnung entgegenstehende Bestimmung."
Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 2/2024 des Xtrablatts veröffentlicht.