Chairside-Leistungen schnell und transparent berechnen
Neulich in der Praxis: „Meine Prothese sieht so unansehnlich aus! Können Sie die nicht noch reinigen?“ Solche oder ähnliche Patientenwünsche gehören zum Praxisalltag und werden meist erfüllt – jedoch nicht in Rechnung gestellt.
Das Team in der Zahnarztpraxis Dr. Meierschön war routiniert: Die Prothese wurde im Eigenlabor sorgfältig gereinigt und wieder angepasst, sodass der Patient mit einem strahlenden Lächeln und großem Dankeschön die Praxis verließ. Es war wie immer eine selbstverständliche Serviceleistung – bis Sandra, die neue Kollegin im Praxismanagement, eines Tages fragte: „Wie rechnen wir das eigentlich ab?“ Frau Dr. Meierschön stutzte. „Hm, bisher gar nicht. Wir machen das einfach so.“ Doch die Praxismanagerin hakte nach: „Aber wir investieren jedes Mal Zeit, Material und Arbeitsaufwand. Das können wir doch nicht kostenlos anbieten!“ Dr. Meierschön überlegte kurz. „Das stimmt. Außerdem könnten wir die Patientinnen und Patienten vorher aufklären, dass das nicht nur ein ‚kleiner Service‘ ist, sondern eine professionelle Leistung.“
Doch wie genau? Welche Positionen können bei solchen Chairside-Leistungen angesetzt werden, und wie sollte die Kalkulation aussehen, damit die Kosten gedeckt und die Leistung für die Patientinnen und Patienten transparent und nachvollziehbar bleiben?
Hier kommt in der Praxis Dr. Meierschön seit Kurzem der neue DZR ChairsideRechner zum Einsatz, mit dem die Leistungen schnell und transparent in wenigen Schritten berechnet werden können:
- Leistungsdefinition: BEB Leistungsnummer anlegen
- Kostenanalyse: Den betriebswirtschaftlich kalkulierten, individuellen Kosten-Minuten-Faktor der Praxis eingeben
- Planzeit: Die Zeit für die Leistung an die Gegebenheiten der Praxis anpassen – von der Reinigung bis hin zur Desinfektion und finalen Kontrolle
Fertig: Die betriebswirtschaftlich stimmige Kalkulation liegt nun vollständig vor. Risikoaufschlag sowie Innovations- und Investitionszuschlag wurden automatisch dazugerechnet. Die berechneten Leistungen sind zudem druck- oder speicherbar und können so im jeweiligen Praxisverwaltungssystem abgelegt werden.
Frau Dr. Meierschön überzeugt der DZR ChairsideRechner ebenfalls, weil
- immer mehr Leistungen „chairside“ berechnet werden – auch in ihrer Praxis ohne Eigenlabor
- sie damit immer aktuelle Preise zur betriebswirtschaftlich stimmigen Berechnung vorliegen hat
- die Kalkulation klar und nachvollziehbar ist (u. a. wichtig für die Erstattung bei privaten Kostenträgern)
- ihr Umsatzpotenzial dadurch besser ausgeschöpft werden kann
Was sind Chairside-Leistungen?
Hierbei handelt es sich um zahntechnische Leistungen, die ergänzend zur zahnärztlichen Maßnahme erbracht werden. Diese müssen nicht zwingend direkt am Behandlungsstuhl entstehen und können von sämtlichen Praxen, mit oder auch ohne Eigenlabor, durchgeführt werden. Die Tätigkeiten (Chairside-Leistungen), die nicht von den Honorarpositionen umfasst sind, können nach § 9 GOZ berechnet werden. Grundlage ist die BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen). Die Preise sind hier nicht vorgegeben. Sie müssen immer individuell und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden.
„Immer mehr Leistungen werden ‚chairside‘ berechnet – auch in einer Praxis ohne Eigenlabor.“
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Mit einem kostenlosen Zugang zum Honorar- und Abrechnungstool DZR H1 können Sie den DZR ChairsideRechner 14 Tage unverbindlich testen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
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Per E-Mail: h1@dzr.de
Telefonisch: 0711 99373-5943
Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Ausgabe 01/2025 des DZR Xtrablatt.