BEB 97 - 8002
Die Unterfütterung einer Prothese aus Kunststoff oder Metall stellt eine Anpassung an geänderte Kieferrelationen und -veränderungen dar. Bei einer indirekten Unterfütterung wird auf die Prothese von basal ein Abdruckmaterial aufgebracht und damit ein Prothesenabdruck im Mund des Patienten genommen. Anschließend wird im zahntechnischen Labor dieser Abdruck ausgegossen und ein Unterfütterungsmodell erstellt, das in einen Fixator zusammen mit dem Gipskonter eingesetzt wird. Das bedeutet, dass die Prothesenbasis komplett neu mit Kunststoff gestaltet wird. Damit liegt die Prothese wieder ohne Schaukeleffekt im Mund des Patienten an. Eine Grundeinheit ist nicht zusätzlich berechenbar, außer es wird eine weitere Leistungseinheit (wie z. B. ein Sprung oder Bruch) gleichzeitig zusätzlich erbracht. Bei dieser Position wird nur ein Teil oder Sattel einer kompletten Basis unterfüttert.
1x je Kiefer
Die L-Nr. 8002 umfasst die Unterfütterung eines Teils der der Schleimhaut aufliegenden Basis einer Teil- oder Totalprothese. Die Fixierung der Bisslage wird über ein zweites Modell nach der L-Nr. 0001 und das Einstellen in einen Fixator nach der L-Nr. 0401 erreicht und abgerechnet. Werden weitere Instandsetzungsmaßnahmen an der Prothese oder der KFO/FKO-Basis durchgeführt, sind die Grundeinheit Instandsetzung bzw. die Grundeinheit für die Instandsetzung und/oder Erweiterung einer KFO-Basis oder eines Aufbissbehelfs und die entsprechenden Leistungseinheiten zusätzlich berechenbar.
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