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5 Mythen über Factoring & Abrechnungsunternehmen

1. Factoring ist nur was für große Praxen

Factoring ist eine Alternative bzw. Ergänzung zur Liquiditätssicherung, auch für kleine und mittelgroße Praxen. Erst recht, wenn man die Vorteile des Forderungsverkaufs
berücksichtigt:

  • Liquidität durch Sofort-Auszahlung und somit Verbesserung des finanziellen Handlungsspielraums

  • Planungssicherheit mit 100%igem Schutz vor Forderungsausfall

  • Regionaler Wettbewerbsvorteil durch längere Patienten-Zahlungsziele

  • Patientenkomfortteilzahlungen bei 100%ige Honorarausschüttung für Ihre Praxis.

2. Factoring lohnt sich für mich nicht

Mal ehrlich rechnen! Oftmals glaubt man, dass alle Patient*innen einer Praxis die Behandlung rasch und komplett zahlen. Die Wahrheit sieht meist anders aus. Im Schnitt haben Praxen einen jährlichen Rechnungs- bzw. Forderungsausfall von bis zu 2 Prozent und einen echten Geldeingang erst nach einigen Wochen. Da kommen schnell ein paar Tausend Euro zusammen, die in der Schwebe hängen. Zählt man den Aufwand des langwierigen Mahnwesens, die Portokosten und sonstigen Personalstunden bei Erstattungsproblemen zusammen, ist bei ehrlicher Rechnung schnell ersichtlich, dass sich die stressfreie Zusammenarbeit mit einem Rechenzentrum umgehend lohnt und den Praxisalltag erheblich erleichtert.

3. Factoring wirft ein schlechtes Licht auf meine Praxis

Es ist Quatsch, dass Factoring nur Praxen nutzen, die finanziell in Schwierigkeiten stecken. Diese falsche Auffassung führt dazu, dass man glaubt, damit das Praxisimage bei den Patient*innen zu ruinieren, wenn sie die Rechnungen plötzlich von einem Abrechnungsunternehmen erhalten. Wichtig: Tatsächlich beweist eine Praxis, die Factoring nutzt, genau das Gegenteil: Durch Factoring kommt schnell und zuverlässig Geld in die Zahnarztpraxis, was Liquiditätsengpässe verhindert. Die begleitende Steigerung der Bonität einer Zahnarztpraxis
wirkt sich dabei positiv auf das Image aus. Kurzum: Praxen, die Factoring nutzen, geht es also nicht schlechter, sondern besser und sie können Patient*innen zusätzlich noch interessante Teilzahlungsangebote unterbreiten.

4. Mit Factoring verliere ich meine Entscheidungsfreiheit

Hier haben wir den nächsten Irrtum: Anders als angenommen, trifft das Factoringunternehmen keine Entscheidungen im Alleingang, sondern immer nach Absprache mit dem Zahnarzt bzw. der Zahnärztin oder der zuständigen Person. Vor Abschluss des Vertragsverhältnisses wird zwischen den beiden Parteien vereinbart, inwieweit Mahnwesen u. v. m. an das Abrechnungsunternehmen übergeben werden. Es ist dann wie ein*e zusätzliche*r Mitarbeiter*in zu sehen.

5. Factoring ist gleichzusetzen mit Inkasso

Falsch, denn der entscheidende Unterschied ist, dass der Forderungsverkauf darauf ausgelegt ist, verzögerte Zahlungen oder gar einen Zahlungsausfall zu verhindern. Wohingegen das Inkasso überfällige Zahlungen eintreibt.