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Nahaufnahme einer Zahnärztin mittleren Alters in weißer Hemdbluse mit Hand vor dem Kinn, die lässig an einer Wand lehnt

Hygienepauschale bis März 2021 verlängert

BZÄK, PKV und Beihilfe hatten sich mit Beschluss Nr. 36 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen darauf verständigt, dass den gestiegenen Hygienekosten in den Zahnarztpraxen durch einen Zuschlag (GOZ-Nr. 3010 analog zum Einfachsatz) Rechnung getragen wird. Die Laufzeit dieses Beschlusses endete ursprünglich zum 31.12.2020. Die BZÄK hat zwischenzeitlich über eine Verlängerung des Zuschlags verhandelt und konnte eine Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31.03.2021 zu den gleichen Konditionen erreichen.