KC Zahntechnik - Wenn digital zur Qual wird

*Hinweis: Der Artikel enthält Tabellen. In der mobilen Versionen bitte zur besseren Darstellung im Querformat anschauen.


Immer mehr Praxen und gewerbliche Dentallabore stellen Zahnersatz mit digitalen Hilfsmitteln her. Durch die neuen Technologien sowie dem stetig steigenden Einsatz von Scannern und Fräsmaschinen in der Zahntechnik ändert sich nicht nur die Arbeitsweise, vielmehr eben auch die damit verbundene Abrechnung für GKV-/PKV-Patienten. Das Problem: Weder das aktuelle BEL noch die verschiedenen BEB-Versionen geben genug Aufschluss über die Anwendung - was also tun?

Uwe Koch, Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik - Eigenlabor beleuchtet die gefrästen Techniken näher und bildet verschiedenste Fälle inkl. Rechnungsempfehlung ab.

  • Was ist die richtige Herangehensweise in der Aufstellung und Dokumentation bei CAD/CAM-Arbeiten im Praxislabor
  • Wie geht man vor, wenn als Praxistechniker eine Dokumentation erforderlich ist, aber im Bereich CAD/CAM eben keine adäquaten BEB-Nummern zur Verfügung stehen?


Klar ist, die Dokumentation von erbrachten Leistungen erfolgt schriftlich oder digital und muss immer nachvollziehbar sein.

  • Welche Blancs/Ronden wurden verwendet?
  • Welche Implantat-Teile eingekauft?


Des Weiteren dokumentiert der Techniker:

  • erbrachte Leistungen
  • verwendete Mengen
  • Zahnfarbe
  • verwendete Implantat-Teile


Und versieht diese mit seiner Unterschrift bzw. Technikernummer. Die Dokumentation selbst wird dann 10 Jahre oder bei Implantat-Arbeiten 15 Jahre aufbewahrt.

Experten-Tipp: Abschließend ist es für die Nachweisbarkeit empfehlenswert, ein Foto der fertigen Arbeit zu erstellen und zwingend notwendig dem Patienten eine Konformitätserklärung über die verwendeten Stoffe und deren Zusammensetzung zu übergeben – dies wird für jede Arbeit neu erstellt.


In der Abrechnung kommt man daher nicht umhin, eigene „digitale“ BEB Positionen anzulegen und jeweils einzeln zu kalkulieren. Im ersten Schritt sollte der Techniker seine Leistungen die er erbringt näher definieren und in abrechenbare Texte umwandeln. Danach geht es an die Kalkulation.

DZR Tipp: Einen spannenden Einblick bietet das DZR BEB Digital, welches in DZR H1 verwendet werden kann. Nähere Infos erhalten Sie hierzu unter www.dzr-h1.de.


Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen die die korrekte Rechnungserstellung mit eigenen BEB-Nummern darstellen:

Beispiel: Zirkon-Kronen 21-23, optische elektronische Abformung 21-23, virtuelle Modelle, gefräst und bemalt; Berechnung nach Festzuschuss-Richtlinien; Versorgungsform: gleichartige Versorgung; Festzuschuss: 3 x 1.1, 3 x 1.3


Bei den genannten Leistungspositionen handelt es sich um Empfehlungen des Autors unter Berücksichtigung von KZV Richtlinien allgemein und Erfahrungen mit der Abrechnung der PKV. Ziel war es, die Modellherstellung und Arbeitsvorbereitung stärker hervor zu heben und zum Einsatz zu bringen anstatt nur stupide Rechnungen zu schreiben - wie beispielsweise bei einer Zirkonkrone. Grade die Aufsplitterung in viele kleine Unterpositionen bringt dem Patienten insgesamt eine höhere Erstattung, wenn er z.B. eine Zusatzversicherung hat. 

Zu berücksichtigen gilt: Werden, so wie hier, virtuelle Modelle erstellt, ist natürlich eine Abrechnung nach der offiziellen BEB nicht möglich, da es diese Modelle zurzeit der Etablierung des BEB 97 noch nicht als Leistungsposition gab. Also müssen wir hier eigene BEB Nummern anlegen und mit Zeiten versehen, um einen Preis kalkulieren zu können. Die hier angegebenen Nummern sind durch das DZR Kompetenzzentrum Zahntechnik - Eigenlabor selbst angelegt. Sie dürfen sowohl taktmäßig als auch numerisch anders verfahren; dies entspricht unserem Vorschlag.
 

TP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KM

KM

KM

 

 

 

 

 

R

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KV

KV

KV

 

 

 

 

 

B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ww

ww

ww

 

 

 

 

 

 

18

17

16

15

14

13

12

11

 

21

22

23

24

25

26

27

28

 

48

47

46

45

44

43

42

41

 

31

32

33

34

35

36

37

38

B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basisleistungen

BEB 97

Berechenbare Leistungen

Menge

Erklärung

0030*

CAD Antagonistenmodell, digital

1

*Eigene BEB-Nummer

0031*

CAD Arbeitsmodell, digital

1

*Eigene BEB-Nummer

0032*

CAD Präparationsmodell, digital

1

*Eigene BEB-Nummer

0706

Foto oder Video Dokumentation

1

 

2790*

Erstellung Auftragsdaten CAD/CAM

1

*Eigene BEB-Nummer

0024*

Intraoralscan konvertieren

1

*Eigene BEB-Nummer

0861*

CAD Modellsegmentierung, digital

4

*Eigene BEB-Nummer

0862*

CAD Stumpf bearbeiten, digital

3

*Eigene BEB-Nummer

0826*

CAD Präparationsgrenze festlegen, digital

3

*Eigene BEB-Nummer

0036*

CAD Bissnahme, digital

1

*Eigene BEB-Nummer

0420*

CAD Artikulation, digital

1

*Eigene BEB-Nummer

0724

Zahnfarbenbestimmung II

1

 

0732

Desinfektion

2

 

0840*

Datentransfer, je Auftrag

1

*Eigene BEB-Nummer

2156*

CAD Vollkrone (monolithisch) konstruieren

3

*Eigene BEB-Nummer

2101*

CAM Fräsgerät bestücken

1

*Eigene BEB-Nummer

2702*

CAM Fräsen aus Keramik

3

*Eigene BEB-Nummer

2281

Krone aus Keramik gefräst

3

 

0841*

CAM Element nacharbeiten

3

*Eigene BEB-Nummer

2689

Farbgebung durch Bemalen

3

 

2914

Sphärischer Kontakt

2

 

5306

Keramik/ gegossenes Glas konditionieren

3

 

Mat.

Zirkon

3

 

 

Mögliche Zusatzleistungen

BEB 97

Berechenbare Leistungen

Menge

Erklärung

1603

Testplättchen aus Keramik

1

 

2804

Frontzahn gnathologisch gestaltet, in Keramik

3

bei zusätzlicher Maßnahme zur gnathologischen Frontzahnherstellung

2811

Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay

3

 

 

Was darf der Zahnarzt berechnen?

BEMA

Menge

Text

19

3

Provisorische Krone

24 c

x

Abnahme / Wiederbefestigen von Provisorien (höchstens dreimal je provisorische Krone)

GOZ

Menge

Text

0065

2

OK optisch-elektronische Abformung

0065

2

UK Gegenbiss optisch-elektronische Abformung

6010a

1

Computergestützte Auswertung der optisch-elektronischen Abformung zur Diagnose und Planung (Analog)

2210

3

Vollkrone, Hohlkehl- oder Stufenpräparation

2197

3

Adhäsive Befestigung

8065a

1

Registrieren von UK –Bew. mittels elektronischer Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator

 

GOZ / GOÄ

Leistung

2,3-fach

3,5-fach

0065

Optisch elektronische Abformung

-       Pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

-       4 x bei Situationsabformungen

-       2 x bei Abformung ZE

-       2 x für Gegenkiefer

10,35 €

41,40 €

20,70 €

20,70 €

15,75 €

63,00 €

31,50 €

31,50 €

6000a

Fotographie

Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken angefertigt
worden sind, mit den Gebührennummern abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Fotos, die therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen
empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 6000 für angemessen.

10,35 €

15,75 €

6010a

Computergestützte Auswertung zur Diagnose und Planung der optisch elektronischen Abformung

23,28 €

35,43 €

8065a

Registrieren von UK Bewegungen mittels einer elektronischen Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in eine virtuellen Artikulator

109,65 €

167,00 €


„Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“

Nicht abrechenbar:

  • konventionelle Abformung für dieselbe Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  • einfache Registrierung der Bissverhältnisse auf digitalem Weg (darüberhinausgehende Bissregistrierungen sind nicht inbegriffen)
  • Die PC gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser
  • Gebührennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden 

 (Bundeszahnärztekammer GOZ-Kommentar)

Fazit: Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers können diese natürlich mit einfließen in ein entsprechendes Angebot.
Experten-Tipp: Arbeiten Sie mit Komplexen und erstellen sich Leistungsketten, damit Sie keine Position vergessen.

Werden Modelle gedruckt, können diese als 3-D Druckmodell nach BEB 0009 Kunststoffmodell zusätzlich berechnen.

Infobox: Lassen Sie Ihre Rechnung durch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik – Eigenlabor prüfen und decken Sie ggf. Fehler und sachliche Mängel bzw. Versäumnisse auf. Im 3-Monatspaket à 399 €.