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Digitale Zahnarztpraxis: Risiken kennen und Chancen nutzen!

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz erleichtern auch in Zahnarztpraxen Abläufe und fördern effektives Arbeiten. Digitale Prozesse begründen aber auch besondere Pflichten bei Gesundheitsdaten. Datenschutz, Berufsgeheimnis und verantwortungsvolle Versorgung bleiben zentrale Aufgaben der Praxisinhaber – auch wenn Technik und Services von Dritten stammen.

Gesundheitsdaten und Schweigepflicht

Patientendaten sind Gesundheitsdaten und damit besonders geschützt. Ihre Verarbeitung setzt eine Rechtsgrundlage nach dem geltenden Datenschutzrecht voraus. Die zahnärztliche Schweigepflicht wird zudem durch § 203 StGB strafrechtlich abgesichert. Bereits ein unbefugter Zugriff oder Versand kann daher erhebliche rechtliche Folgen haben.

Cloud, Praxissoftware und Dienstleister

Cloud-Speicher, Terminportale, Fernwartung und KI-gestützte Funktionen dürfen nur datenschutzkonform genutzt werden. Werden Dienstleister weisungsgebunden tätig, ist regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich.

KI in der Personalverwaltung

Ob Stellenanzeige, Bewerberauswahl, Dienstplanung oder Arbeitszeugnis: Auch in Zahnarztpraxen können KI-Tools administrative Aufgaben erleichtern und beispielsweise Bewerbungen vorsortieren. Rechtlich gilt jedoch: Die Verantwortung bleibt immer beim Praxisinhaber. Werden Bewerbungs- oder Beschäftigtendaten verarbeitet, sind insbesondere Datenschutzrecht, AGG und die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung zu beachten. KI darf daher beispielsweise nicht ungeprüft über Einstellungen entscheiden. Gerade eine automatisierte Bewerberauswahl kann zu versteckten Benachteiligungen führen.

Praxistipp: Geben Sie keine personenbezogenen Mitarbeiter- oder Bewerberdaten in offene KI-Dienste ein. Ergebnisse müssen zwingend durch eine geschulte Person kontrolliert werden. Bei KI-gestütztem Profiling oder automatisierten Auswahlentscheidungen sind weitere gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

TI und digitale Anwendungen

Bei Telematikinfrastruktur und digitalen Anwendungen sind die Vorgaben des SGB V und die zugelassenen Übertragungswege maßgeblich. Die Rechtsprechung zeigt, dass digitale Versorgungs- und Abrechnungsfragen präzise an den gesetzlichen Rahmen anzupassen sind. Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen sollten daher Updates, Karten- und Komponentenmanagement, Protokollierungen sowie Vertretungsregelungen nicht allein dem IT-Dienstleister überlassen.

Auch intelligente Assistenten im Patientengespräch sowie KI-gestützte Telefon- und Chatbots können den Praxisalltag erleichtern und die Mitarbeitenden entlasten. Entscheidend ist jedoch, dass die Patienten jederzeit erkennen, ob sie mit einem Menschen oder einem automatisierten System kommunizieren.

Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen sollten immer genau prüfen, welche Daten der Anbieter verarbeitet, wo sie gespeichert werden, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist und ob die Daten zu Trainings- oder Analysezwecken weiterverwendet werden.

Praxistipp: Ein KI-Bot sollte nicht den Eindruck erwecken, eine zahnärztliche Beratung, Diagnose oder Notfallentscheidung zu ersetzen. Er sollte ausschließlich für organisatorische Informationen verwendet werden und Anliegen an das Praxisteam weiterleiten.

Kommunikation, Website und Werbung

Befunde oder Röntgenbilder dürfen nicht über unsichere Wege versandt werden. Für E-Mails, Videosprechstunde und Online-Terminbuchung sind sichere Übertragungswege und transparente Datenschutzhinweise erforderlich. Bei Videodiensten ist zu klären, welche Metadaten verarbeitet und wo die Daten gespeichert werden. Die Website benötigt ein korrektes Impressum und eine datenschutzkonforme Einbindung externer Dienste. Werbung, auch in sozialen Medien, muss sachlich sein und darf keine irreführenden Erfolgsversprechen enthalten. Die Rechtsprechung setzt bei gesundheitsbezogener Werbung enge Maßstäbe.

Jede Zahnarztpraxis ist anders: Ob ein digitales Tool sinnvoll ist, müssen Praxisinhaber im Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Nutzens sowie der datenschutz-, berufs- und haftungsrechtlichen Anforderungen entscheiden. Haben Sie Fragen zum Einsatz digitaler Assistenten? DZR-Kunden erhalten 15 Minuten Beratung durch unsere spezialisierten Anwälte. Sie erreichen uns unter: 0711 770 557-333 oder beratung@medavo.de.