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GOÄ 5 – symptombezogene Untersuchung richtig abrechnen

Samantha Knapp

Die symptombezogene Untersuchung ist in der zahnärztlichen Praxis eine unverzichtbare diagnostische Leistung, um schnell und gezielt die Ursache von Beschwerden zu identifizieren. Bei der symptombezogenen Untersuchung steht eine konkrete Beschwerde oder ein bestimmtes Symptom des Patienten im Mittelpunkt. Maßgeblich für die Berechnung der GOÄ 5 ist daher nicht allein der Anlass des Praxisbesuchs, sondern vielmehr, welche Untersuchung tatsächlich durchgeführt wurde und ob diese nicht bereits Leistungsbestandteil einer anderen Leistung ist. Trotz der Häufigkeit Ihrer Berechnung entstehen immer wieder Unsicherheiten bei der Abrechnung.

Zum Beispiel ist bei Folgeuntersuchungen ein genauer Blick auf den Behandlungsfall erforderlich. Nach den Allgemeinen Bestimmungen der GOÄ ist die GOÄ 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Da diese Bestimmung lediglich die Berechnung neben GOÄ-Leistungen anspricht, ist die Berechnung der GOÄ 5 ausschließlich neben GOZ-Leistungen mehrfach je Behandlungsfall möglich, wenn sie nicht bereits vom Leistungsinhalt einer anderen Leistung umfasst ist.

Bei umfangreichen, zeitaufwendigen oder besonders schwierigen Untersuchungen ist der tatsächliche Aufwand bei der Bemessung des Faktors zu berücksichtigen. Maßgeblich sind dabei insbesondere Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOZ).

Entscheidend für die Abrechnung der GOÄ 5 ist der konkrete Untersuchungsanlass, der Umfang der Untersuchung und die Frage, ob diese bereits Leistungsbestandteil einer anderen Maßnahme ist.

Über Samantha Knapp

Referentin Samantha Knapp verfügt über langjährige Erfahrung in der zahnärztlichen Praxis mit den Schwerpunkten Abrechnung, Organisation und Verwaltungsabläufe. Ihr fundiertes Praxiswissen aus der Assistenz und Abrechnung bildet die Grundlage für ihre Seminartätigkeit und ermöglicht eine besonders praxisnahe und direkt umsetzbare Wissensvermittlung. Seit mehreren Jahren ist sie im GOZ- und BEMA-Referat tätig und unterstützt Zahnarztpraxen bei komplexen Abrechnungsfragen sowie herausfordernden Einzelfällen. Aktuell leitet sie den Bereich der Kundenanfrage und ist stellvertretende Leiterin des GOZ- und BEMA-Referats.

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