Zum Inhalt springen

GOZ 1000 - Voraussetzungen für die korrekte Abrechnung

Stefanie Schneider

GOZ 1000 – Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten

Die GOZ 1000 umfasst die Erhebung eines Mundhygienestatus sowie die anschließende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen. Für eine korrekte Abrechnung sind einige Voraussetzungen zu beachten.

Welche Leistungen sind enthalten?

Zum Leistungsumfang gehören die Erhebung von Mundhygieneindizes, das Anfärben der Zähne, die praktische Unterweisung mit individuellen Übungen sowie die Motivation des Patienten. Der Mundhygienestatus kann dabei auch von einer entsprechend fortgebildeten Praxismitarbeiterin erhoben werden.

Mindestens 25 Minuten einplanen

Die Leistung erfordert einen Zeitaufwand von mindestens 25 Minuten. Werden die einzelnen Maßnahmen auf mehrere Termine verteilt, ist die Abrechnung erst möglich, wenn alle Leistungsbestandteile erbracht wurden und die Mindestdauer erreicht ist. Eine Dokumentation der tatsächlich erbrachten Maßnahmen und des Zeitaufwands ist darüber hinaus empfehlenswert.

Einmal innerhalb eines Jahres berechnungsfähig

Die GOZ 1000 kann nur einmal innerhalb eines Jahres berechnet werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Kalenderjahr, sondern ein Zeitraum von zwölf Monaten. Wird innerhalb dieses Zeitraums erneut ein Mundhygienestatus benötigt, kommt laut Bundeszahnärztekammer eine Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ in Betracht.

Kombination mit anderen Leistungen

Untersuchungen nach GOZ 0010 sowie GOÄ 5 und GOÄ 6 dürfen neben der GOZ 1000 nur berechnet werden, wenn sie anderen Zwecken dienen. Gleiches gilt für die Erstellung eines Parodontalstatus nach GOZ 4000 und eines Funktionsstatus nach GOZ 8000. Der abweichende Behandlungsanlass muss in der Rechnung begründet werden.

GOZ 1000 und GOZ 1010 in einer Sitzung

Die GOZ 1010 kann im Anschluss an die GOZ 1000 berechnet werden, sofern der Patient die zuvor vermittelten Mundhygienemaßnahmen eigenständig übt und diese anschließend kontrolliert werden. Die jeweiligen Zeitvorgaben müssen dabei eingehalten werden.

Da diese Nebeneinanderberechnung erfahrungsgemäß zu Erstattungsschwierigkeiten führen kann, ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig. Alternativ kann es sinnvoll sein, den Steigerungsfaktor unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands anzupassen.

Unser Tipp: Eine vollständige Leistungsdokumentation und die Beachtung der zeitlichen sowie gebührenrechtlichen Vorgaben schaffen Sicherheit bei der Abrechnung der GOZ 1000.

Über Stefanie Schneider

Stefanie Schneider leitet das DZR Kompetenzcenter und Fachreferat GOZ/GOÄ/BEMA beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum. Sie ist zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), systemischer Coach, Trainerin, Abrechnungsexpertin und als anerkannte Referentin im deutschsprachigen Raum tätig. Sie hält Vorträge und Workshops in unterschiedlichen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung.

Durch ihre langjährige Praxistätigkeit verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Abrechnung, Verwaltung und Praxisorganisation. Sie berät Praxen in komplexen Abrechnungsfragen bei unterschiedlichen Behandlungsfällen und umfassenden Korrespondenzen mit Kostenträgern. Durch die wirklichkeitsnahe Tätigkeit mit den Praxen wird Kompetenz und wertvolles Wissen gesichert und weitervermittelt.

Mehr über Stefanie Schneider erfahren