GOZ 1000 – Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten
Die GOZ 1000 umfasst die Erhebung eines Mundhygienestatus sowie die anschließende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen. Für eine korrekte Abrechnung sind einige Voraussetzungen zu beachten.
Welche Leistungen sind enthalten?
Zum Leistungsumfang gehören die Erhebung von Mundhygieneindizes, das Anfärben der Zähne, die praktische Unterweisung mit individuellen Übungen sowie die Motivation des Patienten. Der Mundhygienestatus kann dabei auch von einer entsprechend fortgebildeten Praxismitarbeiterin erhoben werden.
Mindestens 25 Minuten einplanen
Die Leistung erfordert einen Zeitaufwand von mindestens 25 Minuten. Werden die einzelnen Maßnahmen auf mehrere Termine verteilt, ist die Abrechnung erst möglich, wenn alle Leistungsbestandteile erbracht wurden und die Mindestdauer erreicht ist. Eine Dokumentation der tatsächlich erbrachten Maßnahmen und des Zeitaufwands ist darüber hinaus empfehlenswert.
Einmal innerhalb eines Jahres berechnungsfähig
Die GOZ 1000 kann nur einmal innerhalb eines Jahres berechnet werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Kalenderjahr, sondern ein Zeitraum von zwölf Monaten. Wird innerhalb dieses Zeitraums erneut ein Mundhygienestatus benötigt, kommt laut Bundeszahnärztekammer eine Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ in Betracht.
Kombination mit anderen Leistungen
Untersuchungen nach GOZ 0010 sowie GOÄ 5 und GOÄ 6 dürfen neben der GOZ 1000 nur berechnet werden, wenn sie anderen Zwecken dienen. Gleiches gilt für die Erstellung eines Parodontalstatus nach GOZ 4000 und eines Funktionsstatus nach GOZ 8000. Der abweichende Behandlungsanlass muss in der Rechnung begründet werden.
GOZ 1000 und GOZ 1010 in einer Sitzung
Die GOZ 1010 kann im Anschluss an die GOZ 1000 berechnet werden, sofern der Patient die zuvor vermittelten Mundhygienemaßnahmen eigenständig übt und diese anschließend kontrolliert werden. Die jeweiligen Zeitvorgaben müssen dabei eingehalten werden.
Da diese Nebeneinanderberechnung erfahrungsgemäß zu Erstattungsschwierigkeiten führen kann, ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig. Alternativ kann es sinnvoll sein, den Steigerungsfaktor unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands anzupassen.
Unser Tipp: Eine vollständige Leistungsdokumentation und die Beachtung der zeitlichen sowie gebührenrechtlichen Vorgaben schaffen Sicherheit bei der Abrechnung der GOZ 1000.
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