Die Bundeszahnärztekammer hat die analoge Bewertung verschiedener Leistungen in der Parodontitistherapie gebührenrechtlich neu bewertet.
Für Zahnarztpraxen bedeutet das: Bei der Abrechnung analoger PAR-Leistungen lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf die aktuellen Empfehlungen:
Kostenentwicklung: Steigende Praxisaufwendungen rechtfertigen eine Prüfung der analogen Leistungsbewertungen.
BEMA-Entwicklung: Die Punktwertanpassung führt dazu, dass einige analog bewertete Leistungen teils unter BEMA-Niveau liegen.
Rechtlicher Kern: Bei offensichtlicher Unterdeckung der analog bewerteten Leistungen ist eine faire Vergütung auch gegenüber privat Versicherten geboten (BVerfG vom 25.10.2004 (Az.: 1 BvR 1437/02))
Die aktuellen Analogbewertungen stellt die BZÄK online zur Verfügung.
Wichtig: "Grundsätzlich bleibt allerdings die zur analogen Berechnung heranzuziehende Leistung und damit auch die Vergütung in Kenntnis des Einzelfalls in das billige Ermessen des behandelnden Zahnarztes/der behandelnden Zahnärztin gestellt."
Quelle: Bundeszahnärztekammer (https://www.bzaek.de/goz/merkblaetter-fuer-patientinnen-und-patienten/merkblatt/analoge-leistungen-der-parodontitistherapie.html)
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