In unserer Serie "Was geht und was geht nicht?" geben werfen wir einen detaillierten Blick auf einzelne Themen rund um die Abrechnung. Im zweiten Teil beschäftigen wir uns mit den OP-Zuschlägen.
OP-Zuschläge
Die Zuschlagspositionen GOZ-Nrn. 0500-0530 sind zusätzlich zu den chirurgischen Leistungen/ambulanten Operationen berechnungsfähig. Durch die Abrechnung des jeweiligen Zuschlags können die Kosten für das Einmalmaterial, wie beispielsweise ein OP-Set, nicht berechnet werden, da diese bereits mit den OP-Zuschlägen der GOZ abgegolten sind.
Autorin:
Nicole Mahler
DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA
Weitere Informationen zu den OP-Zuschlägen haben wir auch in diesem Artikel für Sie zusammengestellt:
Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Abrechnung?
Das DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 0711 99373 4200
E-Mail:goz2.stgt@dzr.de
Dieser Tipp wurde erstmalig in der Ausgabe 1/2024 des DZR Xtrablatts veröffentlicht.
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