Warum BEB-Kalkulation so wichtig ist und wie Sie richtig kalkulieren
Wie gehe ich die Ermittlung zahntechnischer Preise am besten an?
Jede Zahnärztin, jeder Zahnarzt oder jede Laborbesitzerin und jeder Laborbesitzer ermittelt die Preise in Abhängigkeit von einem speziellen Kostenminutenfaktor bzw. Stundensatz. Dabei spielen Faktoren wie Planzeit für die Einzelleistung, Rüst- und Verteilzeit sowie Risiko- und Gewinnzuschlag eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Einzelpreises.
Aber welche Arten der Kalkulation gibt es in der Industrie und der freien Wirtschaft?
- Divisionskalkulation:
Die Divisionskalkulation findet Anwendung in Unternehmen, die ein einheitliches Produkt (Massenfertigung) herstellen - das Verfahren wird dabei untergliedert in ein- bzw. mehrstufig.
Bei der einstufigen Divisionskalkulation werden die Gesamtkosten in einer gewissen Zeit durch die produzieren Leistungseinheiten dividier. Dass dieses Verfahren in der Praxis kaum zur Anwendung kommt, liegt daran, dass sein Einsatz nur sinnvoll ist, wenn ein Ein-Produkt-Betrieb vorliegt, d. h. es nur eine Kostenträgerart gibt sowie keine Lagerbestandsveränderungen.
Mithilfe der mehrstufigen Divisionskalkulation können mehrere Produktstufen und -arten erfasst und auch Veränderungen des Lagerbestandes berücksichtigt werden. Hier werden die Kosten jeder Stufe durch die bearbeiteten Mengen dividiert. Eine Trennung der Kosten in Herstellkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebskosten wird vorgenommen - so lassen sich auch die Selbstkosten des Produkts ermitteln.
Die mehrstufige Divisionskalkulation wird angewandt, wenn die Produktmenge nicht der Absatzmenge entspricht. In diesem Fall werden überschüssige Güter eingelagert oder bei erhöhter Nachfrage aus dem Lager entnommen - die Divisionskalkulation findet in der Zahnmedizin und Zahntechnik keine Anwendung.
- Zuschlagskalkulation:
Ziel der Zuschlagskalkulation ist die Ermittlung der Selbstkosten eines Kostenträgers (Produkt), die eine möglichst exakte Grundlage für die Berechnung des endgültigen Angebotspreises liefert. Bei den Selbstkosten handelt es sich um alle Kosten, die für die Herstellung eines Produkts entstanden sind. Diese Kalkulation wird auch Selbstkostenkalkulation genannt.
Die Zuschlagskalkulation wird angewendet, wenn in einem Betrieb verschiedene Arten von Produkten in mehrstufigen Produktionsabläufen bei unterschiedlicher Kostenverursachung hergestellt werden, wie zum Beispiel bei Einzelfertigungen - dies trifft auf die Zahntechnik in vollem Umfang zu. Der Vorteil der Zuschlagskalkulation liegt darin, dass sie sich einer verzweigten Produktion anpassen lässt.
- Deckungsbeitragsrechnung:
Bei der Deckungsbeitragsrechnung wird davon ausgegangen, dass der Preis für die Dienstleistung oder Produkt wenigstens die von ihm direkt verursachten Kosten, nämlich die variablen Kosten, decken muss.
Einen Beitrag (Deckungsbeitrag) zur Abdeckung der Strukturkosten des Unternehmens, der fixen Kosten, leistet ein Erzeugnis erst dann, wenn es einen Betrag über diese Preisuntergrenze hinaus liefert. Ist die Deckung der fixen Kosten bereits durch andere Einnahmen gewährleistet, bedeutet ein zusätzlich erzielter Deckungsbeitrag Gewinn.
Die Deckungsbeitragsrechnung geht von der Differenz zwischen den direkt zurechenbaren Einzelkosten (variable Kosten) und dem Erlös aus. Diese Differenz heißt Deckungsbeitrag. Der Deckungsbeitrag abzüglich der Gemeinkosten (fixe Kosten) ergibt den Gewinn.
Die Deckungsbeitragsrechnung findet meistens im industriellen Rechnungswesen bei Betrieben Anwendung, die unterschiedliche Erzeugnisse mit unterschiedlichen Produktionsbereichen herstellen und schnell auf Marktänderungen reagieren müssen.
Fazit:
Für die Zahntechnik eignet sich am besten Zuschlagskalkulation. Die Preise sollten mit nachfolgender Formel ermittelt werden:
Planzeit (entweder des VDZI oder eigene Zeit für jede Einzelleistung ermitteln)
+ 25 % Rüst-/Verteilzeit x Kostenminutenfaktor
+ 6 % Risiko- und Gewinnzuschlag
+ 10 % Investitions- & Innovationszuschlag
Die daraus resultierenden Preise sind grundsätzlich die ermittelten Einzelpreise für zahntechnische Leistungen und sollten unterjährig nicht verändert werden, können aber im folgenden Jahr modifiziert werden.
Expertentipp von Uwe Koch, Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB:
"Machen Sie keine Preise auf "Zuruf", sondern setzen Sie auf Konstanz und erzeugen Sie damit für Ihre Patientinnen, Patienten, Kundinnen und Kunden eine klare, eindeutige Preisgestaltung. Über den Kostenminutenfaktor können Sie bei der Formel den Preis ebenso anpassen wie über erhöhte Risikozuschläge oder andere Zeiten. Die Zeiten sollten immer mal wieder aktualisiert werden, weil neue Maschinen oder Geräte eben oft auch schnellere Zeiten ermöglichen.
Erstellen Sie sich früh genug eine BEB-Preisliste für 2024 bzw. wenn noch nicht geschehen, für 2023. Fragen Sie sich: Von wann ist meine letzte BEB-Liste? Und noch einmal deutlich: Die Sachkostenliste der Versicherer dienen nicht als Preise, sondern nur als Hinweis, welche Höhe die PKV für diese oder jene BEB-Leistung erstattet - also ein Hinweis, kein Muss."
Wenn Sie die Zeit nicht finden, Ihre Preise zu kalkulieren, wenden Sie sich gerne an unser DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB. Wir unterstützen Sie umgehend und kompetent bei Ihrer Kalkulation. Unser Team steht für Ihre Fragen unter zahntechnik@dzr.de oder unter der Telefonnummer 02131 77685 5420 gerne zur Verfügung.