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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachfolgend finden Sie unsere aktuell gültigen AGB.

Allgemeine Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog
 

1. Allgemeines

1.1 Die Geschäftsbedingungen der DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH (DZR) gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
1.2 "Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei DZR in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen (frei-)beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).
1.3 Für den Verkauf von Waren gelten ergänzend die Besonderen Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog Kauf und für die Erbringung von Dienstleistungen die Besonderen Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog Dienstleistungen.
 

2. DZR Produktkatalog

Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in dem jeweils aktuellen DZR Produktkatalog, den jeweils aktuellen Werbemitteln oder Internetauftritten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.
 

3. Preise
Die angebotenen Preise sind Preise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
 

4. Zahlung, Fälligkeit
4.1. Die Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung erfolgt grundsätzlich gegen Zahlung auf Rechnung.
4.2. DZR behält sich vor, in Einzelfällen Waren bzw. Dienstleistungen nur gegen Vorkasse zu liefern bzw. zu erbringen. In diesem Fall wird die Ware bzw. Dienstleistung erst bei Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags zur Auslieferung gebracht bzw. erbracht.
4.3. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.
 

5. Allgemeine Haftung wegen Verschuldens

5.1. DZR haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe dieser Ziffer 5.
5.2. DZR haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DZR oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von DZR gegebenen Garantie.
5.3. DZR haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch DZR oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
5.4. DZR haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 5.000,00 je Schadensfall.
5.5. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5.6. Die Einschränkungen dieser Ziffer 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DZR, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
 

6. Schlussbestimmungen

6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
6.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Stuttgart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
6.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen DZR und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: April 2021

 

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Besondere Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog Kauf
 

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der Kauf von Waren aus dem jeweils aktuellen DZR Produktkatalog.
 

2. Vertragsschluss

Mit der Bestellung eines Produkts aus dem DZR Produktkatalog gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. DZR behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn DZR das Angebot des Kunden durch die Zusendung der vom Kunden bestellten Ware annimmt, sofern DZR nicht bereits zuvor die Annahme erklärt hat. Die Annahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Angebots erfolgen.
 

3. Versandkosten

3.1. Für den Versand innerhalb von Deutschland wird unabhängig vom Bestellwert eine zusätzliche Versandkostenpauschale in Höhe von 4,90 Euro pro Lieferung berechnet.

3.2. Für den Versand in andere Länder werden die entstehenden Versandkosten berechnet. Gegebenenfalls nach Maßgabe der anwendbaren Gesetze zu leistende Zölle und Abgaben hat der Kunde zu tragen.
 

4. Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen

4.1. Von DZR in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.2. DZR haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die DZR nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse DZR die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist DZR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber DZR vom Vertrag zurücktreten.
4.3. DZR ist zu Teillieferungen berechtigt.
 

5. Erfüllungsort, Gefahrübergang

5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DZR, soweit nichts anderes bestimmt ist.
5.2. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und DZR dies dem Kunden angezeigt hat.
 

6. Gewährleistung, Mängelhaftung

6.1. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel hat er DZR unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Sofern ein Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, hat der Kunde diesen unverzüglich nach Entdeckung DZR anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diesen Mangel als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
6.2. DZR leistet für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
6.4. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
 

7. Kein vertragliches Rücktritts-, Rückgabe- oder Umtauschrecht
Ein vertragliches Rücktritts-, Rückgabe- oder Umtauschrecht wird nicht gewährt.
 

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln zustehen. Wegen sonstiger Zahlungsansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Versandkosten das Eigentum von DZR.
9.2. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DZR nicht berechtigt, die von DZR gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
 

10. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog

Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog.
 

Stand: April 2021

 

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Besondere Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog Dienstleistung
 

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem jeweils aktuellen DZR Produktkatalog. 
 

2. Vertragsschluss

Mit der Bestellung eines Produkts aus dem DZR Produktkatalog gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. DZR behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn DZR das Angebot des Kunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung  an den Kunden annimmt. Die Annahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Angebots erfolgen.
 

3. Erbringung der Dienstleistung

3.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DZR, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistung bestimmt DZR, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3. DZR erbringt die Dienstleistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf Erbringung der Dienstleistung durch einen bestimmten Mitarbeiter von DZR besteht nicht. Der Kunde ist gegenüber dem Mitarbeiter von DZR nicht weisungsbefugt.
3.4. DZR haftet nicht für die Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistung oder für Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistung, soweit diese durch höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen) verursacht worden sind, die DZR nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse DZR die Erbringung der Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist DZR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Dienstleistungsfristen oder verschieben sich die Dienstleistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Erbringung der Dienstleistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber DZR vom Vertrag zurücktreten.
 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, DZR die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und sämtliche zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen bzw. Mitwirkungshandlungen zu schaffen bzw. vorzunehmen.

5. Nutzungsrechte

5.1. DZR räumt dem Kunden an den Dienstleistungsergebnissen, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags erbracht werden, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese bei sich für eigene Zwecke zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte bei DZR.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

7. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog

Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen DZR Produktkatalog.
 

Stand: April 2021

 

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