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GOZ 4110

Zahl des Monats: GOZ 4110

Was ist die GOZ 4110?

Die GOZ 4110 beinhaltet das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial), auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekten, ggf. einschließlich Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat.

Durch die neue S3 Leitlinie zur systematischen Behandlung von Parodontalerkrankungen sind viele Behandlungsschritte neu definiert worden. Darunter auch die chirurgische Therapie (CPT) die durch zum Beispiel das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten ergänzt werden.

Doch was verbirgt sich genau hinter der GOZ 4110, was bedeutet "regenerative Parodontaltherapie" und wie kann sie berechnet werden?

Regenerative Parodontaltherapie - Aufbauverfahren des Zahnhalteapparates bei fortgeschrittener Parodontitis

Parodontitis ist die durch bakterielle Zahnbeläge (auch Plaque oder dysbiotischer Biofilm) ausgelöste entzündlich Zerstörung des Zahnhalteapparates (Parodont). Parodontitis wird oft fälschicherweise als Parodontose bezeichnet. In Folge tritt häuft ein fortgeschrittener Knochenabbau auf, insbesondere dann, wenn es sich um eine schwere Form der Parodontitis bei jüngeren Pateinten handelt oder die Erkrankung jahrelang unbehandelt bleibt. Ohne eine systematische Parodontaltherapie besteht die Gefahr, dass Zähne locker werden oder schließlich verloren gehen. Wie wird die regenerative Parodontaltherapie durchgeführt? Ist die Mundhygiene effektiv und wurde in der zweiten Stufe der parodontalen Behandlung die Taschen nicht-chirurgisch gereinigt, sind die Grundvoraussetzung für die Durchführung einer regenerativen Therapie erfüllt. Durch einen kleinen chirurgischen Eingriff unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) wird zunächst die Wurzeloberfläche freigelegt und nachgereinigt, damit diese frei von Ablagerungen ist. Danach erfolgt dann die eigentlich regenerative Maßnahme. (Quelle: Regenerative Parodontaltherapie DGZMK Stand 07/2022)

 

Bei der regenerativen Parodontaltherapie handelt es sich um verschiedene rekonstruktive Operationsmethoden. Das Ziel der regenerativen parodontalen Chirurgie ist es, verlorengegangenes parodontales Stützgewebe, d.h. Wurzelzement, Desmodont und Alveolarknochen vollständig wiederherzustellen.

Die GOZ 4110 umfasst den rekonstruktiven Aufbau mit Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial ohne Volumenvermehrung. Die Gebührenposition beschreibt das Auffüllen knöcherner Defekte unter Beteiligung eines Parodontium. Sie ist auf die Region eines Zahnes bzw. seines Parodontiums begrenzt. Werden mehrerer Zähne jeweils kleinere parodontale Defekte aufgefüllt, kann die GOZ 4110 entsprechend der Anzahl der behandelten Zähne abgerechnet werden.

Bei der Angabe im Leistungstext "oder Implantat" handelt es sich um eine fachlich nicht nachvollziehbare Leistungsbeschreibung. Ein Implantat hat keine regenerationsfähiges Parodontium, Wurzelzement oder Desmodont – somit kann kein parodontaler Defekt vorliegen. Dies geht auch aus dem GOZ Kommentar der Bundeszahnärztekammer (Stand August 2022) hervor:

"Die Bezugnahme zu einem Implantat in der Leistungsbeschreibung und somit zum Auffüllen eines periimplantären Knochendefektes ist fachlich obsolet, da kein Parodontium und somit kein parodontaler Defekt vorliegt".


Gut zu wissen: GOZ 4110

  • Die Leistung kann mit allen Materialien erbracht werden, die geeignet sind, den Aufbau von verloren gegangenem Knochen anzuregen oder zu ersetzen. Das können alloplastische Materialien, ebenso wie regenerative Substanzen sein. Auch das Einbringen von Proteinen entspricht der Begriffsbestimmung der GOZ-Nr. 4110. Einmal verwendbare Knochenkollektors oder -schaber sind nach der Bestimmung zur 4110 berechnungsfähig. Die anderen Materialien können nach den Allgemeinen Bestimmungen Satz 2 Abschnitt E zusätzliche berechnet werden. Sofern autologer Knochen aus dem Operationsgebiet gewonnen wird, ist diese Leistung mit der Gebühr abgegolten. Wird jedoch autologer Knochen aus einem getrennten Gebiet gewonnen, ist die GOZ 9140 zusätzlich berechnungsfähig.
  • Häufig erfolgt das Auffüllen parodontaler Defekte in Kombination mit dem Einbringen einer Membran nach der GOZ 4138.
  • Derartige Verfahren, die das Ziel haben, Gewebe des Zahnhalteapparats wiederherzustellen, dass durch entzündliche Prozesse verloren ging, werden unter dem Begriff der gesteuerten Geweberegeneration Guided Tissue Regeneration GTR sowohl als auch Guided Bone Regeneration, GBR, beschrieben.
  • Das Auffüllen einer Extraktionsalveole im Sinne einer „Socketpreservation“ zum Erhalt des Restknochens, erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOZ 4110 und kann nach § 6 Abs 1 der GOZ als selbstständige Leistung kalkuliert und abgerechnet werden.
  • Die GOZ 4110 ist eine umfangreiche Leistung und mit der Punktzahl 180 eher eine gering bewertete Gebührenposition. Oft überschreiten die Materialkosten das Behandlungshonorar weit. Deshalb sollte der individuelle Behandlungsfall, die Schwierigkeit und die Umstände bei der Kostenkalkulation nach § 5 bzw. § 2 GOZ berücksichtigt werden.
  • Da es im BEMA Katalog keine vergleichbare Sachleistung gibt, ist die GOZ Nr. 4110 nach dem Leitfaden der KZBV „Schnittstelle BEMA und GOZ der KZBV (Stand 01.06.2015) zusätzlich zur vertragszahnärztlichen Versorgung nach BEMA CPTa oder b privat vereinbarungsfähig.

 

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Das DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.