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Chairsideleistungen

Chairside-Leistungen - die Ergänzung zum Zahnarzthonorar

Im Laufe einer Behandlung fallen oftmals auch sogenannte "Chairside-Leistungen" an. Hierbei handelt es sich um zahntechnische Leistungen, die ergänzend zur zahnärztlichen Maßnahme erbracht werden. Diese müssen nicht zwingend, wie der Name vermuten lässt, direkt am Behandlungsstuhl erbracht werden.

Die Tätigkeiten, die nicht von den Honorarpositionen umfasst sind, können nach § 9 GOZ berechnet werden. Grundlage ist die BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen). Die Preise sind hier nicht vorgegeben, sie müssen immer individuell und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. Nicht alle dieser Chairside-Leistungen sind in der BEB enthalten. Die fehlenden Ziffern können frei gewählt und angelegt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine noch nicht vergebene Nummer herangezogen wird. 

Im Praxisalltag werden so manche "Handgriffe" als selbstverständlich angesehen und deshalb bei der Honorierung bisher oft außer Acht gelasst. Daher haben wir für Sie eine Liste der häufigsten Chairside-Leistungen zusammengestellt, die als Anregung dienen soll, Honarardefizite zu erkennen.

Download: Die häufigsten Chairside-Leistungen [pdf-Dokument]