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Sechs Tipps zur Praxisabgabe

6 Tipps & Tricks, die Sie kennen sollten, wenn Sie eine Praxisabgabe planen

Die jahrzehntelang eigens geführte Praxis abzugeben ist ein großer Schritt. Entscheidend im Abgabeprozess sind eine frühzeitige Planung und die richtige Übergabestrategie. Sebastian Kierer, Rechtsanwalt für Medizin- und Arbeitsrecht der medavo Rechtsanwaltsgesellschaft, hat sechs Tipps zusammengestellt, die Sie kennen sollten, wenn Sie eine Praxisabgabe planen.

1. Der frühe Vogel fängt den Wurm

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung der Praxisabgabe. Frühzeitig bedeutet 3-5 Jahre vor dem gewünschten Abgabezeitpunkt. Heutzutage ist es schwierig, überhaupt Interessent:innen für eine Praxis zu finden, geschweige denn, aus Interessierten Käufer:innen zu machen. Zum Teil müssen auch Übergangsszenarien für die ideale Übergabe geschaffen werden; dies benötigt ebenfalls Planung und Zeit.

2. Gute Vorbereitung sind das A und O

Für den Abgabeprozess ist es wichtig, dass Sie die Unterlagen Ihrer Praxis auf aktuellem Stand und parat haben. Hierzu zählen die letzten drei steuerlichen Gewinnermittlungen der Praxis, eine betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres sowie das aktuelle Lohnjournal der Praxismitarbeiter:innen. Den Mietvertrag mit allen Nachträgen und etwaige Verträge über Kooperationen, wie z. B. eine Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft, müssen Sie Interessierten sofort zur Verfügung stellen können.

3. Kennenlernphase ermöglichen

Viele niederlassungswillig Zahnärztinnen und Zahnärzte wünsche sich vor der Praxisübernahme eine Kennenlernphase. Sie wollen zunächst in der Praxis als angestellter Arzt oder Ärztin sowie Assistent:in beschäftigt werden, um die Praxis, die Patient:innen, die Mitarbeiter:innen, die Abläufe und vieles mehr kennenzulernen - seien Sie offen für diese Optionen. Eine Kennenlernphase eröffnet Ihnen die Möglichkeit herauszufinden, ob die passende Nachfolge für die Praxis gefunden wurde.

4. Weitere Tätigkeit nach Abgabe ermöglichen

Übernehmende wollen oftmals, dass abgebende Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Übergabe noch mitarbeiten. Gründe sind z. B. die Aufrechterhaltung und bestmögliche Übertragung des Patientenstammes, insbesondere im privatärztlichen Bereich. Auch Abgebende profitieren davon. Die unternehmerische Verantwortung lastet nicht mehr auf ihren Schultern und sie können die oft als befriedigend empfundene zahnärztliche Tätigkeit in eingeschränktem Umfang weiterhin genießen. Hier bietet sich eine Win-win-Situation für beide Seiten. 

5. Angebot und Nachfrage bestimmen den Kaufpreis und nicht unbedingt ein Gutachten

Der Wert Ihrer Praxis kann durch unterschiedliche Berechnungsmethoden ermittelt werden. Die Bewertung setzt sich aus dem materiellen Wert der Praxis (z. B. zahnmedizinische Geräte, weiteres Equipment etc.) und dem immateriellen Wert, d. h. dem Goodwill der Praxis, zusammen. Vielen Zahnärztinnen und Zahnärzte lassen den Wert der Praxis durch Sachverständige berechnen. Der so ermittelte Wert Ihrer Praxis gibt Ihnen aber keine Garantie dafür, dass Sie diesen Wert tatsächlich als Kaufpreis mit den Kaufinteressenten vereinbaren können. Auch im zahnärztlichen Bereich gilt der Grundsatz "Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis". 

Neben Faktoren wie der Lage, dem speziellen Leistungsspektrum oder der Ausstattung bestimmt den Kaufpreis die Anzahl ernsthafter Interessierten, die Sie haben, und was diese bereit sind, zu bezahlen. Sie müssen beachten, dass der/die Käufer:in einer Praxis sich die Frage stellen wird, ob neben der Übernahme Ihrer Praxis die Neugründung nicht die bessere Investition ist. In den Kaufverhandlungen beobachten wir, dass Anzahl und Qualität Ihres nicht zahnärztlichen Personals immer wichtiger werden. Kaufinteressierte wissen, dass zunehmen schwieriger wird, gute Mitarbeitende zu finden.

6. Steuer optimieren und sich dennoch auf den Verkauf fokussieren

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Praxis vollständig und dauerhaft abgeben und mindestens 55 Jahre alt sind, profitieren von einer Steuerprivilegierung. Der Erlös aus dem Praxisverkauf wird nur einem ermäßigten Steuersatz unterworfen, dem sogenannten "halben Steuersatz". Der Praxisverkauf sollte am Anfang eines Kalenderjahres stattfinden, um eine höhere Steuerbelastung zu vermeiden. Jede Praxisabgabe sollte steuerlich optimiert werden.

Allerdings übersehen manche Zahnärzt:innen durch ihre Fokussierung auf steuerliche Optimierungen, dass Voraussetzung einer Besteuerung immer der Verkauf der Zahnarztpraxis ist. Wenn Sie nur eine/n Käufer:in haben und er/sie Mitte eines Jahres übernehmen will, sollte der Verkauf daran nicht scheitern, auch wenn der Zeitpunkt steuerlich für Sie nicht perfekt ist. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

 

Unser Tipp: Online-Seminar: Ihr Lebenswerk in guten Händen - Praxisabgabe ohne Reue

In diesem DZR Kooperations-Seminar erfahren Sie von Sebastian Kiener, wie Sie guten Gewissens die Praxis an eine geeignete Nachfolgerin oder einen geeigneten Nachfolger übergeben und einen angemessenen Verkaufspreis erzielen.

  • Termin: 29.03.2023, 18:30-21:00 Uhr
  • Online
  • Seminargebühren: 259 Euro inkl. MwSt. pro Teilnehmer:in inkl. Seminarunterlagen, für Flatrate-Kunden kostenlos buchbar
  • Fortbildungspunkte: 3


Anmeldung und weitere Informationen direkt bei der DZR Akademie

 

Über den Autoren Sebastian Kierer:
Fachliche Expertise und mehrjährige Erfahrung im Medizin bzw. (Zahn-)Arztrecht, kombiniert mit einer vertrauensvollen Beziehung zu seinen Mandant:innen, sind die Stärken von Sebastian Kierer. Neben den klassischen medizinrechtlichen Tätigkeitsfeldern, ist es ihm ein besonderes Anliegen, Zahnärzt:innen bei der Abgabe Ihres beruflichen Lebenswerkes zu begleiten. Denn mit der richtigen Strategie und individuell abgestimmten Konzepten, werden die gewünschten Ziele erreicht. Offene Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen sind die Schlüssel einer erfolgreichen Mandanten- und Anwaltsbeziehung, dies ist seine feste Überzeugung.

Sebastian Kierer ist bundesweiter Referent zu verschiedenen medizinrechtlichen Themen, insbesondere Praxisgründung, Praxisübernahme und Praxisabgabe und arbeitet als Rechtsanwalt für die medavo Rechtsanwaltsgesellschaft.