Headerbild wichtige Schritte und rechtliche Hinweise für Arbeitgeber im Bewerbungsprozess.

Erfolgreich bewerben: Ein Leitfaden für Arbeitgeber:innen in der Zahnmedizin

Der Bewerbungsprozess kann nicht nur für Bewerber:innen, sondern auch für Arbeitgeber:innen herausfordernd sein. Im gesamten Bewerbungsablauf sollten Sie einige wesentliche Schritte und rechtliche Hinweise beachten.

Auf sich aufmerksam machen

Stellenanzeigen für Ihre Praxis müssen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Berufsrecht berücksichtigen. Ihre Werbung sollte sachlich und informativ sein, ohne irreführende oder übertriebene Aussagen, vgl. § 21 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Platzieren Sie Ihre Anzeigen auf seriösen Plattformen wie LinkedIn und StepStone, um qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten anzuziehen.

Bewerbungsunterlagen anfordern

Sie können Bewerbungen sowohl digital als auch postalisch anfordern. Stellen Sie sicher, dass Sie klare Anweisungen geben, welche Dokumente benötigt werden und in welchem Format (zum Beispiel PDF-Datei) diese eingereicht werden sollen. Auch hier gilt es, die DSGVO zu beachten! Die Bewerbungsunterlagen dürfen grundsätzlich nur von derjenigen Person in der Praxis, die für die jeweiligen Bewerbungen zuständig ist, eingesehen werden, vgl. hierzu Artikel 5 DSGVO.

Die richtige Präsentation der Stelle

Achten Sie darauf, dass Ihre Stellenanzeigen geschlechterneutral formuliert sind (m/w/d). Präsentieren Sie Ihre Praxis attraktiv, indem Sie auf wichtige Punkte wie HomeofficeMöglichkeiten, Bezahlung, Benefits und die Anforderungen der Stelle eingehen. Diese Details helfen, qualifizierte Bewerber:innen anzuziehen. Stellen Sie sicher, dass die ausgeschriebene Stelle transparent und ansprechend dargestellt wird.

Präsentieren Sie Ihre Praxis attraktiv, indem Sie auf wichtige Punkte wie Homeoffice-Möglichkeiten, Bezahlung, Benefits und die Anforderungen der Stelle eingehen. Diese Details helfen, qualifizierte Bewerber:innen anzuziehen.

–– Unser Praxistipp

Das Vorstellungsgespräch

Bereiten Sie sich gut auf das Vorstellungsgespräch vor. Denken Sie daran, dass Sie auf Verlangen Fahrtkosten gemäß § 670 BGB erstatten müssen. Achten Sie darauf, dass Ihr Auswahlprozess den Diskriminierungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entspricht, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Diskriminierungsverbote umfassen den Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Stellen Sie sicher, dass das Gespräch in einer professionellen und einladenden Atmosphäre stattfindet.

Nach der Bewerbung

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens müssen die Daten der abgelehnten Bewerber:innen gemäß Art. 17 DSGVO gelöscht oder vernichtet werden. Dies ist notwendig, um den Datenschutzrichtlinien zu entsprechen und die Privatsphäre der Bewerber:innen zu schützen. Bei einer Zusage sollte ein Arbeitsvertrag erstellt werden, der alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses klar und rechtskonform regelt. Ein umfassender Vertrag sollte Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubstage und weitere wichtige Details enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Grundlage für das Arbeitsverhältnis zu schaffen. Diese Regelungen finden sich beispielsweise in §§ 611 ff. BGB, § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Die Bewerbungsunterlagen dürfen grundsätzlich nur von derjenigen Person in der Praxis, die für die jeweiligen Bewerbungen zuständig ist, eingesehen werden.

–– Unser Praxistipp

Fazit

Die Suche nach den richtigen Kandidatinnen und Kandidaten für Ihre Praxis erfordert sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Durch eine ansprechende und rechtskonforme Stellenanzeige, einen fairen Auswahlprozess und ordnungsgemäße Verwaltung der Daten können Sie die besten Talente für Ihre Praxis gewinnen. Ein strukturierter und gut durchdachter Bewerbungsprozess hilft nicht nur dabei, die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, sondern stärkt auch das Image Ihrer Praxis als attraktive Arbeitgeber:in. Die arbeitsrechtliche Prüfung sollte zuvor durch eine Anwältin oder einen Anwalt erfolgen. Dabei können Sie sich an die anwaltliche Kurzberatungshotline der medavo GmbH (0711 770557-333) wenden. Die Kurzberatung ist für DZR Kunden kostenfrei.

 

Dieser Artikel erschien ursprünglich im DZR Xtrablatt Ausgabe 03/2024.

Christopher Schmid, Rechtsanwalt bei Medavo.

Christopher Schmid

Rechtsanwalt

medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft