GOÄ 4: Umstritten, nicht erstattet und doch gern berechnet
Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 4 und GOÄ 1 ist immer wieder Thema bei der Erstattung durch private Kostenträger. In der Regel wird die Erstattung der GOÄ 4 abgelehnt. Doch ist das in jedem Fall korrekt?
Was ist die GOÄ 4?
"Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken"
Bei der Behandlung von Kindern ist es logisch und gesetzlich notwendig, dass die Eltern, aber auch die Kinder über die Behandlungen aufgeklärt werden. Aber können dafür sowohl die GOÄ 1 als auch die GOÄ 4 berechnet werden?
Diese Abrechnungskonstellation wollen wir näher beleuchten. Dazu ist es notwendig, aus dem "Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis" von der BZÄK (09/2023) zu zitieren. Hier heißt es zur GOÄ 4:

Die Leistung kann auch telefonisch erbracht werden. Für den Zeitraum des Behandlungsfalls gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Geb.-Nrn. 0001 und 0003. Die Leistung kann auch erbracht werden, wenn der Patient abwesend ist. Sofern es sich bei der Beratung von Patient und Bezugsperson um identische Beratungsinhalte handelt, ist die GOÄ-Nr. 0001 neben der GOÄNr. 0004 nicht berechnungsfähig. Unterscheiden sich die Beratungsinhalte jedoch zum Beispiel dahingehend, dass der Bezugsperson andere Kenntnisse vermittelt werden, zu deren Anwendung und Umsetzung der Patient ohne Unterstützung und Instruktion der Bezugsperson nicht befähigt ist, sind die Nummern nebeneinander berechnungsfähig.
–– Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis
Damit hat die Bundeszahnärztekammer ihren Kommentar von 2018 umformuliert und um die Aussage ergänzt, dass bei unterschiedlichen Beratungsinhalten sowohl die GOÄ 1 als auch die GOÄ 4 nebeneinander berechnet werden können. Es wurde aber deutlich gemacht, dass bei absolut identischen Beratungsinhalten eine Nebeneinanderberechnung nicht möglich ist.
Wann liegen verschiedene Beratungsinhalte vor?
Mit einigen Beispielen wollen wir den Kommentar verständlicher machen.
- Beispiel 1:
Felix ist vier Jahre alt und geht mit seiner Mutter zum Zahnarzt. Dort wird die Mutter aufgeklärt, dass mehrere Zähne zerstört sind, extrahiert werden müssen und eine Kinderprothese notwendig wird. Mit Felix wird kindgerecht darüber gesprochen, was in den nächsten Sitzungen passieren wird und wie wichtig das Zähneputzen ist. Außerdem wird versucht, mit ihm über seine Angst vor dem Zahnarzt zu sprechen.
Sind GOÄ 1 und GOÄ 4 nebeneinander berechnungsfähig?
In diesem Fall sind die GOÄ 1 und GOÄ 4 nebeneinander berechnungsfähig. Warum? Felix ist ohne seine Mutter nicht in der Lage, die Behandlung abzuschätzen, und ihm werden die Informationen zur Behandlung in einer kindgerechten Form vermittelt, die sich selbstverständlich von den Inhalten, die die Mutter erhält, unterscheiden.
- Beispiel 2:
Felix ist vier Jahre alt und geht mit seiner Mutter zum Zahnarzt. Dort wird die Mutter aufgeklärt, dass zwei Zähne kariös sind und eine Füllung benötigen. Mit Felix wird kindgerecht über die Füllungen gesprochen.
Sind GOÄ 1 und GOÄ 4 nebeneinander berechnungsfähig?
In diesem Fall ist nur die GOÄ 1 berechnungsfähig. Die GOÄ 4 kann hier nicht berechnet werden, da es sich um identische Beratungsinhalte handelt. Ein etwaiger höherer Zeitaufwand ist über den Steigerungssatz zu regulieren. In den ärztlichen Abrechnungskommentaren herrscht Einigkeit darüber, dass ein überdurchschnittlicher Aufwand bei der Erhebung einer Fremdanamnese oder der Unterweisung einer Bezugsperson vorliegen muss, die die Abrechnung einer GOÄ 4 rechtfertigt (siehe: Der Kommentar BEMA+GOZ von Liebold/Raff/Wissing).
- Beispiel 3:
13 Jahre später, Felix ist 17 Jahre alt, müssen Weisheitszähne extrahiert werden. Seine Mutter erscheint mit ihm zur Voruntersuchung. Beide erhalten eine inhaltsgleiche Aufklärung. Es ist davon auszugehen, dass Felix aufgrund seiner „sittlichen und geistigen Reife“ dazu in der Lage ist, die Tragweite des Eingriffs und dessen Ablauf zu verstehen.
Sind GOÄ 1 und GOÄ 4 nebeneinander berechnungsfähig?
In diesem Fall ist ebenfalls nur die GOÄ 1 berechnungsfähig, da beide identisch aufgeklärt wurden. Es gab keine Unterweisung einer Bezugsperson. Ein etwaiger höherer Zeitaufwand ist über den Steigerungssatz zu regulieren.
- Beispiel 4:
Eine 80-jährige Patientin mit beginnender Demenz und diversen anderen Erkrankungen kommt mit ihrem Sohn in die Praxis. Der betreuende Sohn wird über die Untersuchungsergebnisse und weitere Behandlungen informiert und dazu beraten. Auch mit der Patientin wird entsprechend ihrer Aufnahmefähigkeit gesprochen.
Sind GOÄ 1 und GOÄ 4 nebeneinander berechnungsfähig?
In diesem Fall können sowohl die GOÄ 4 als auch die GOÄ 1 abgerechnet werden. Es ist selbstredend, dass unterschiedliche Inhalte in unterschiedlicher Form beraten wurden und dass eine solche Situation eine außergewöhnliche ist und vom „Standard“ abweicht.
Autorin: Franca Fischkandl, DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA
Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Ausgabe 03/2024 des DZR Xtrablatt.