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Text auf blauem Hintergrund: „Wichtige Änderungen bei der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) ab Juli 2025“. Rechts daneben eine Frau in weißem Polohemd vor blauem Hintergrund, nachdenklich mit der Hand am Kinn.

Wichtige Änderungen bei der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es bedeutende Neuerungen bei den Regelungen zur Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) nach § 13 sowie die Vorgabe zur Evaluation der PAR-Richtlinie nach § 14.

Bisher war die Zuordnung der UPT zu bestimmten Kalenderzeiträumen festgelegt, doch diese Vorgabe entfällt künftig.

Trotz dieser Änderung bleibt die Dauer der Leistungserbringung unverändert: Der Zeitraum für die UPT, ohne Verlängerung, beträgt weiterhin zwei Jahre. Dieser beginnt mit der ersten erbrachten UPT-Leistung.

Diese Anpassung soll die Flexibilität in der Behandlung erhöhen, während die bewährten Rahmenbedingungen für die Dauer der Therapie bestehen bleiben.

Für die nun erfolgte Anpassung der Richtlinie bedeutet dies:

  • Der UPT-Zeitraum beträgt unverändert zwei Jahre ab Erbringung der ersten UPT-Leistung.
  • Die Frequenz richtet sich auch weiterhin nach dem festgestellten Grad der Parodontalerkrankung A/B/C.
  • Hinsichtlich des einzuhaltenden Abstands der Leistungen zueinander beschränkt sich die Regelung nunmehr auf die bekannten Mindestabstände.
  • Die Zuordnung zu bestimmten Kalenderzeiträumen entfällt.
  • Unverändert bleibt die Regelung, dass die festgelegten Mindestabstände auch im Rahmen der UPT-Verlängerung gelten.

 

Für die Frequenz der Erbringung der Maßnahmen der UPT hat diese Änderung folgende Auswirkungen:

Grad A:   

bis zu zweimal mit einem Mindestabstand von zehn Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung,

Grad B:   

bis zu viermal mit einem Mindestabstand von fünf Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung,

Grad C:

bis zu sechsmal mit einem Mindestabstand von drei Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung.

 

Die notwendigen Folgeanpassungen im BEMA werden folgen.

Zudem hat der G-BA zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Evaluation durch Gewährleistung der Vorlage einer ausreichenden Datenbasis beschlossen, den Beginn der Evaluation auf den 01.07.2026 zu verlegen.

 

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Stefanie Schneider

Über die Autorin: Stefanie Schneider

Stefanie Schneider leitet das DZR Kompetenzcenter und Fachreferat GOZ/GOÄ/BEMA beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum. Sie ist zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), systemischer Coach, Trainerin, Abrechnungsexpertin und als anerkannte Referentin im deutschsprachigen Raum tätig. Sie hält Vorträge und Workshops in unterschiedlichen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung.

Durch ihre langjährige Praxistätigkeit verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Abrechnung, Verwaltung und Praxisorganisation. Sie berät Praxen in komplexen Abrechnungsfragen bei unterschiedlichen Behandlungsfällen und umfassenden Korrespondenzen mit Kostenträgern. Durch die wirklichkeitsnahe Tätigkeit mit den Praxen wird Kompetenz und wertvolles Wissen gesichert und weitervermittelt.