GOZ-Kommentar und Analogliste der BZÄK aktualisiert
Am 3. April und 6. Juni 2025 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Aktualisierung im GOZ-Kommentar veröffentlicht. Zudem wurde im Juli 2025 eine Erweiterung der Analogliste vorgenommen.
Neue Leistung in der Analogliste: Druckabhängige Kontaktanalyse (z. B. T-Scan)
Unter Abschnitt J (Funktionsanalytische und funktionsdiagnostische Leistungen) wurde folgende Maßnahme aufgenommen:
- Druckabhängige Kontaktanalyse (z. B. T-Scan)
Diese Leistung kann analog berechnet werden und erweitert das Spektrum der abrechnungsfähigen funktionsdiagnostischen Verfahren in Zahnarztpraxen. Die Aufnahme stärkt auch die Argumentationsbasis gegenüber Kostenträgern.
Den aktuellen Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen (Stand Juli 2025) finden Sie auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer: www.bzaek.de
Änderungen im GOZ-Kommentar: GOZ-Nr. 2290 und 9040 überarbeitet
Die aktuelle Überarbeitung betrifft die folgenden Gebührenpositionen:
- GOZ-Leistung 2290: Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückenglieds oder Stegs oder Ähnliches
- GOZ-Leistung 9040: Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem
Die Neuerungen sind in der Änderungsliste zu finden.
Mit dem DZR H1 Tool sind Sie auf der sicheren Seite: Alle Neuerungen wurden bereits ins System eingepflegt.
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