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Analogleistungen in der Parodontologie - wichtiges Statement des BMG

Zum 01.07.2021 wurden die PAR-Richtlinien im BEMA novelliert – die neuen BEMA-Leistungen stehen weder vom Leistungsinhalt noch von der Bewertung im Einklang mit der den Leistungen nach GOZ 4000ff.

Die Bundeszahnärztekammer hat unter diesem Aspekt im April 2022 ein neues Positionspapier zum Thema „Analoge Leistungen der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III““ veröffentlicht. Dieses Positionspapier enthält Empfehlungen zu möglichen Analogziffern.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Reaktionen der privaten Kostenträger kommen. Wie erwartet werden die Analogleistungen mit Verweis auf die bestehenden Leistungen in der GOZ abgelehnt. 

Nun gibt es ein aktuelles positives Statement des BMG zu dieser Thematik.

Der MdB Stephan Pilsinger (CSU) hatte sich mit einer Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und kritisch nachgefragt, warum die GOZ nicht an die Entwicklung im BEMA angepasst werde. In der Antwort bestätigt das Bundesgesundheitsministerium unmissverständlich und unter Verweis auf das Positionspapier der Bundeszahnärztekammer die Auffassung der Bundeszahnärztekammer zur analogen Berechnung und liefert damit ein wertvolles Argument für die Auseinandersetzung mit privaten Kostenträgern und Patienten.