BEL II - Änderungen ab 01.01.22
Nun ist es offiziell, ab 01. Januar 2022 wird die neue UK Protrusionsschiene Kassenleistung nach BEMA und BEL. Uwe Koch, Leiter des DZR Kompetenzcenters Zahntechnik, stellt die Positionen und Erklärungen für Sie vor. Auch in unseren DZR Seminaren werden wir aktuell über diese Änderungen berichten. Den Artikel können Sie auch als PDF-Datei herunterladen.
Änderungen im BEL II
Nach Verhandlungen des Gemeinsamen Bundesauschusses ergaben sich Änderungen im BEL II. Synopse Tabelle aller Änderungen im BEL II: (Änderungen fett markiert)
Paragraf 1
BEL II einleitende Bestimmungen bisher | Einleitende Bestimmungen neu ab 2022 |
(1) Das bundeseinheitliche Verzeichnis gem. § 88 Abs. 1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung, soweit die gewählte Versorgung mit Zahnersatz der Regelversorgung nach § 56 Abs. 2 SGB V entspricht, sowie Leistungen, die im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung und der Behandlung mit Aufbissbehelfen anfallen. | (1) Das bundeseinheitliche Verzeichnis gem. § 88 Abs. 1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung, soweit die gewählte Versorgung mit Zahnersatz der Regelversorgung nach § 56 Abs. 2 SGB V entspricht, sowie Leistungen, die im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung und der Behandlung mit Aufbissbehelfen und mit Unterkieferprotrusionsschienen anfallen. |
(2) Die zahntechnischen Einzelleistungen der einzelnen Gruppen des BEL II sind miteinander kompatibel und nach tatsächlich erbrachter Menge abrechnungsfähig, soweit nicht in den Erläuterungen zu den Leistungspositionen etwas Anderes geregelt ist. | (2) Die zahntechnischen Einzelleistungen der einzelnen Gruppen des BEL II sind miteinander kompatibel und nach tatsächlich erbrachter Menge abrechnungsfähig, soweit nicht in den Erläuterungen zu den Leistungspositionen etwas Anderes geregelt ist. Bei der Herstellung und Instandsetzung von Unterkeiferprotrusionsschienen sind nur die mit UKPS gekennzeichneten Leistungen abrechenbar. |
Paragraf 2
(4) Neben den aufgeführten Leistungen können Zu den Konfektionsfertigteilen gehören Geschiebe zur Brückenteilung, Kugelknopfanker auf Wurzelstiftkappen sowie im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlungen Schrauben, Schlösser, Röhrchen etc. Vorgefertigte Klammern, Labialbögen etc. sind keine Konfektionsfertigteile, sondern konfektionierte Hilfsteile (Halbfertigteile). Art, Menge und Preis sind in der Rechnung auszuweisen. Die konfektionierten Hilfsteile (Halbfertigteile) sind wie die übrigen Materialien mit den Vergütungen für die aufgeführten Leistungen abgegolten. | (4) Neben den aufgeführten Leistungen können
Zu den Konfektionsfertigteilen gehören Geschiebe |
Paragraf 4
1) Konformitätserklärung Der Hersteller hat für zahntechnische Medizinprodukte (Sonderanfertigungen, § 3 Nr. 8 MPG) eine Erklärung nach Nummer 2.1 des Anhangs VIII der Richtlinie 93/42/EWG (Konformitätserklärung) in der jeweils geltenden Fassung auszustellen. Eine Kopie dieser Erklärung ist der jeweiligen Sonderanfertigung beizufügen. Alternativ kann die Konformitätserklärung auf die Rechnung gesetzt werden. Der Leistungserbringer hat die Dokumentation nach Nummer 3.1 des Anhangs VIII der Richtlinie 93/42/EWG zu erstellen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Übereinstimmung der hergestellten Medizinprodukte mit dieser Dokumentation zu gewährleisten. Erklärung und Dokumentation sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren (Vgl. hierzu § 7 Abs. 5 MPV). | (1) Konformitätserklärung |
Neu aufgenommen im BEL II wurden dazu folgende Positionen:
BEL Nr. | Text | Erklärung |
001 5 | Modell Unterkieferprotusionsschiene | Erläuterung zur Abrechnung: Für die Unterkieferprotrusionsschiene sind bis zu sechs Modelle abrechenbar. |
002 5 | Doublieren eines Modells Unterkieferprotusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: |
011 5 | Einstellen in Fixator Unterkieferprotusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterung zur Abrechnung: |
012 5 | Einstellen in Mittelwert Unterkieferprotusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren. Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen. Erläuterung zur Abrechnung: Die L-Nr. 012 5 ist nur einmal je Unterkieferprotrusionsschiene abrechenbar, es sei denn, der Zahnarzt nimmt einen neuen Abdruck oder Biss. Die Modelle müssen die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben. Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z. B. Gesichtsbogen) ist nicht nach der L-Nr. 012 5 abrechenbar. |
020 5 | Individueller Löffel Unterkieferprotusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterung zur Abrechnung: |
933 5 | Versandkosten Unterkieferprotusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt:
Erläuterungen zur Abrechnung: |
501 0 | Basen für eine Unterkieferprotusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterung zur Abrechnung: |
502 0 | Vestibuläre Protrusionsgleitflächen Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterung zur Abrechnung: |
510 0 | Befestigungselement Protrusionselement für Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterungen zur Abrechnung: |
511 0 | Montage Protrusionselement für Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterungen zur Abrechnung: |
520 0 | Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzungselement für Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterungen zur Abrechnung: |
521 0 | Einfaches gebogenes Halteelement für Unterkieferprotrusionsschiene. | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterung zur Abrechnung: |
808 5 | Teilunterfütterung einer Basis Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterungen zur Abrechnung: |
850 0 | Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterungen zur Abrechnung: |
851 1 | Leistungseinheit Erneuerung Basis Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erneuerung einer Kunststoffbasis im Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff |
851 2 | Leistungseinheit je Sprung/Bruch Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterung zur Abrechnung: |
851 3 | Leistungseinheit Basisteil Kunststoff Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zur Abrechnung: Die L-Nr. 851 3 kann nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird. Sofern eine Teilunterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach der L-Nr. 808 5 abrechenbar. |
851 4 | Leistungseinheit Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten für Unterkieferprotrusionsschiene | Erläuterung zum Leistungsinhalt: Erläuterung zur Abrechnung: |
Diese Änderungsvereinbarung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.