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eHKP-Update: Das ist der aktuelle Sachstand

Der eHKP wurde zum 01.07.2022 eingeführt. Nun erfolgt die Übermittlung an die GKV und zurück zur Zahnarztpraxis über KIM (Kommunikation im Medizinwesen), dem einheitlichen, modernen sowie sicheren Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch Prozesse beschleunigt werden und vermutlich bei „Standardplanungen“ auch ein schnelleres Genehmigungsverfahren durch die GKV erfolgt.

Hierfür werden folgende technische Voraussetzungen und Komponenten in der Praxis benötigt: 

  • Installation der Dienste für Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Installation des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Fachmoduls (EBZ)  in der Praxisverwaltungssoftware. Bezüglich der Informationen über die Verfügbarkeit des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) Moduls muss der Praxisverwaltungssoftware-Anbieter angesprochen werden.
  • Elektronischer Heilberufsausweis.


Folgende Pläne in der Zahnmedizin werden stufenweise in das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) überführt:

  • Kieferbruch
  • Kieferorthopädie
  • Parodontose (ab dem 01.01.2023)
  • Zahnersatz

 

Nur noch in zu begründenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen, kann auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden. Die KZV Baden-Württemberg informiert z. B. wie folgt auf ihrer Homepage:

 „Das Tempo der Umstellung bestimmen Sie: Bis zum Jahresende 2022 muss jedoch die Umstellung erfolgt sein. Bis dahin besteht neben dem digitalen Versand des Antrages weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf Papier zu verschicken.“

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung, inwieweit welche Bestimmungen für Sie gelten. 

Die Anwendung des Papierverfahrens ist auf dem Bemerkungsfeld des entsprechenden Vordrucks zu begründen. Diese Übergangsphase endet am 30.06.2023. Ab 01.07.2023 ist eine Antragstellung auf Papier generell nicht mehr möglich.

Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zum Verfahren mit Ihrem PVS-Hersteller in Verbindung zu setzen.


Hinweis:
Bitte beachten Sie auch, dass sich zum 01.07.2022 sowohl die Befund- als auch die Therapiekürzel geändert haben. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei der KZVBW: 

https://www.kzvbw.de/wp-content/uploads/anlage-1-ebz-rs-kuerzel-hkp-ze-20220525-weitere-kuerzel.pdf

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert, sobald wir weitere Informationen zum eHKP erhalten.