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GKV-FinStG – Die neue PAR-Behandlungsstrecke bleibt bestehen!

Die Verabschiedung des GKV Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) am 20.10.2022 und die darauffolgenden Pressemitteilungen verunsicherten die komplette Zahnarztbranche.

Steht die neue Parodontitis-Therapie vor dem Aus? Nein!

Die aktuelle PAR-Richtlinie und deren BEMA-Leistungen bleiben weiterhin bestehen. Das GKV-FinStG sieht eine Budgetierung für zahnärztliche Leistungen (ohne Zahnersatz) für die Jahre 2023 und 2024 vor. Somit wird auch die PAR budgetiert, davon ausgenommen sind Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie die die nach der Eingliederungshilfe leistungsberechtigt sind.

Wie der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und die Budgetierung aussehen werden, bleibt abzuwarten. Dies muss zunächst durch die entsprechenden Stellen geklärt werden.

Bereiten Sie sich vor! Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten, die PAR-Richtlinien und die Abrechnungsbestimmungen der Leistungen genau zu kennen. Was muss berücksichtigt werden und welche Möglichkeiten der außervertraglichen Vereinbarung gibt es?

 

Unser Seminar „Die neue PAR-Behandlung im Fokus“ bringt es auf den Punkt.