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Neue Perspektiven im Fachkräftemangel für Zahnmedizinische Fachangestellte

Neue Perspektiven im Fachkräftemangel für ZFAs

Mit Stichtag 01. August 2022 wurde nach 21 Jahren die duale Ausbildung der zahnmedizinischen Fachangestellten auf die neuen Umstände am Markt angepasst. Mehr in den Fokus gestellt werden die Bereiche Praxishygiene und Medizinproduktefreigabe sowie die fachliche, kommunikative und digitale Kompetenz.

Was ist der Grund für die Modernisierung der Ausbildung der zahnmedizinischen Fachangestellten?

Die bisher geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2001 und wie in vielen Bereichen hat sich auch hier hinsichtlich Prozessen sowie demografischen wie auch rechtlichen Rahmenbedingungen einiges verändert. Darüber hinaus gibt es die Vorgabe, Ausbildungsverordnungen kompetenzorientiert auszugestalten.

Wie hat sich der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten gewandelt?

Mittlerweise müssen Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Bereiche wie betriebliche Arbeits- und Praxisabläufe betreffen, die zunehmend komplexer werden. Des Weiteren wird die Zahnmedizin immer wissensintensiver, sodass sich auch die ökonomische und rationelle Koordination des Praxisgeschehens und der Praxisabläufe verändert haben. Neben vielen Bereichen umfasst das unter anderem auch folgende Faktoren:

  • Computergestützte Technologien sowie digitalisierte Kommunikationsprozesse
  • Sicherheits- und Gefahrenschutz am Arbeitsplatz sowie eine erhebliche Ausweitung bei der Durchführung von Hygienemaßnahmen
  • Kenntnisse im Strahlenschutz
  • Besondere Anforderungen an die Dokumentation im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems
  • Trend von der kurativen hin zur präventiven Zahnmedizin

 

Was wurde bei der ZFA-Ausbildung modernisiert?

Bestehen bleiben:Neu sind:
  • Basis-Eckwerte der neuen ZFA-Ausbildung
  • Berufsbezeichnung: zahnmedizinische:r Fachangestellte:r
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
  • Prüfung: GestreckteAbschlussprüfung
  • Form der zeitlichen Gliederung:
    Zeitrichtwerte in Wochen mit
    Trennung vor/nach Teil 1 der Abschlussprüfung


Die Berufsausbildung gliedert sich also künftige in berufsprofilgebenden und integrative Bereiche.

  • Praxishygiene und Medizinprodukteaufbereitung:
    Die Durchführung von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten erfolgen künftig als eigenständiger Prüfungsbereich im Rahmen der ZFA-Abschlussprüfung. Mit diesem Schritt wird dem stetig steigenden Stellenwert gesetzlicher Bestimmungen und Normen (MPG, Medizinproduktebetreiberverordnung, RKI-Richtlinie, DIN-Normen) sowie den Anforderungen der Praxisbegehungen Folge geleistet.
     
  • Digitalisierung und Nachhaltigkeit:
    Die Digitalisierung hat auch den Praxisalltag in der Zahnmedizin, die ohnehin zunehmend technikaffiner wird, noch stärker verändert. Dies gilt u. a. für die zahnmedizinischen Kernbereiche – digitales Röntgen oder Abformungen – sowie für das Praxismanagement. Aus diesem Grund wurden die Ausbildungsinhalte an die drei wichtigsten Säulen Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst.
     
  • Kommunikation, Kooperation und individuelle Betreuung:
    Die wachsende Bedeutung der kommunikativen wie auch sozialen Kompetenzen, vor allem in Konfliktsituationen, soll dazu beitragen, eine individuellere Betreuung von Patient:innen unter sozialen, psychischen und somatischen Bedingungen voraussetzen zu können und gleichermaßen die aufgrund Alter oder Behinderung ggf. erforderliche Unterstützung zu berücksichtigen.
     
  • Röntgen:
    Um den Erwerb der Röntgen-Kenntnisse zu erleichtern, bleiben die Qualifikationsinhalte für den Sachkundenachweis – Kenntnisse im Strahlenschutz – innerhalb von Ausbildungsordnungen/-rahmenplan und Rahmenlehrplan bestehen.
     
  • Datenschutz und Datensicherheit:
    Dokumentations- und Aufklärungspflichten sind allgengewärtig im Praxisalltag und sind durch die damit verbundenen Veränderungen im Hinblick auf Digitalisierung, Veränderungen der Praxisorganisation/-verwaltung und die geänderten gesetzlichen Bestimmungen erhöht worden.
     
  • Praxismanagement:
    Die digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien werden zukünftig verstärkt vermittelt unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen bei PVS und Software, digitalem Röntgen, Telematikinfrastruktur, Stammdatenmanagement.

 

Ausblick:
Um die neue Ausbildungsordnung im Sinne aller so einfach wie möglich umsetzen zu können, wird eine sogenannte Umsetzungshilfe für Praxen zur Verfügung gestellt, die konkrete Erklärungen enthält. In der umfassenden Übersicht werden die Ergebnisse der Neuordnung und die damit verbundenen Ziele sowie Hintergründe veranschaulicht. Begleitet werden diese durch praktische Handlungshilfen für Planung und Durchführung in der betrieblichen und schulischen Ausbildung. Darüber hinaus planen die Kammern für 2022 und 2023 auf Landesebene Schulungen, die online und in Präsenz abgehalten werden.