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Die Top-Ten-Tipps zu BEL-/BEB-Positionen im Eigen-/Fremdlabor

Die Top-Ten-Tipps zu BEL-/BEB-Positionen im Eigen-/Fremdlabor

BEL II ist weit mehr als ein paar Kassenpositionen zur Regelversorgung. Die richtige Abrechnung von BEL-Leistungen bei Regelversorgung und gleichartiger Versorgung ist nicht immer so einfach, wie es zunächst scheint. Wie oft kann eine Position berechnet werden? Wie verhält es sich mit der Materialberechnung? Passt diese Leistung zum Festzuschuss? Fehlendes Wissen ist hier abträglich, wenn die Rechnung von der KZV zurückkommt. Gerade Leistungen, die zeitintensiv sind, sollten richtig und korrekt abgerechnet werden. Hier gilt die Vorgabe der korrekten Berechnung nach Leistungswahrheit und Leistungsklarheit.

 

 1. BEL II 002 3 Verwendung von Kunststoff 

Diese Position hat drei unterschiedliche Bedeutungen in der Abrechnung inne: 

a) Verwendung von Kunststoff bei der Abrechnung von Teleskopunterfütterungen. Abrechenbar offiziell je Teleskop.

Expertentipp: Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte diese Position einmal je Kieferhälfte berechnet werden. Gemeint ist damit der Schutz der Sekundärteleskope vor dem Zulaufen beim Auftragen des Unterfütterungskunststoffes sowie die Darstellung der Primärteleskope auf dem Arbeitsmodell mittels Kunststoff.

b) Als Zahnfleischmaske bei Brückengliedern oder Implantaten nach Ausnahmefall ZE-Richtlinie 36.

 

 2. BEL II 201 0 Metallbasis 

Seit September 2021 ist die Metallbasis auch abrechenbar ohne Beantragung als Retentionsgitter bei Cover-Denture-Prothesen. Bisher war dafür das gegossene Basisteil mit der BEL Nummer 806 0 möglich. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss nun geändert und entschieden, hierfür die Metallbasis abzurechnen.

 

 3. BEL 160 0 Vestibuläre Verblendung aus Kunststoff 

Expertentipp: Diese Position sollte in der Berechnung NICHT mehr angewendet werden. Stattdessen greift die BEL-Nr. 164 0 vestibuläre Verblendung aus Komposite. Grund: Es gibt so gut wie keinen Verblendkunststoff mehr auf dem Markt, sondern in den meisten Fällen nur noch Verblendkomposite.

Hinweis: Kunststoffe ohne CE-Zeichen dürfen nicht mehr verwendet werden.

 

 4. Bonwillklammer neben Ney-Stiel 

Vor ca. drei Jahren wurde bei der Bonwillklammer der Ney-Stiel gestrichen und ist seither nicht mehr berechenbar. 

Hinweis: Stattdessen die Bonwillklammer 205 0 mit zwei Doppelarm-Auflageklammern nach 204 1 berechnen, dann ist auch der Ney-Stiel ergänzend nach 202 6 als Verbinder zur Metallbasis berechenbar. 

 

 5. Ist die Umstellung bei 14er oder 28er abrechenbar? 

Dass ein neues 28er in der Wachsanprobe auf Anhieb bisstechnisch und funktionell sofort passt, ist immer noch die Ausnahme - also muss oft ein neuer Biss her. Wenn die/der Behandler:in einen neuen Biss bei Patient:innen nimmt, sind sowohl eine neue Artikulation Mittelwert nach BEL 012 0 als auch eine Neuaufstellung nach BEL 302 0 je umgestellten Zahn berechenbar.

 

 6. Aufstellung auf Metall je Zahn nach BEL II 303 0? 

Wenn eine Metallbasis mit Klammern konstruiert wird, stellt die/der Techniker:in oftmals vorher konfektionierte Zähne auf den Kieferkamm auf, um eine laborinterne (ohne Anprobe) Aufstellung zu fertigen, die die Dimensionierung und die Lage der Abschlussränder ermittelt. Hierbei stellt er nicht auf Metallbasis, sondern auf Wachsbasis nach BEL 302 0 plus Übertragen je Zahn nach 341 0 auf.

Hinweis: Nach BEL II erhält man durch diesen Mehraufwand ca. 1 € mehr pro aufgestellten Zahn.

 

 7. Die Verblendung bei einer Teleskopkrone wird nur ausgebessert, nicht erneuert. Was ist bei Kassenpatient:innen abzurechnen? 

Da Kassenpatient:innen für Ausbesserung einer Verblendung den gleichen Festzuschuss bekommen wie für die Reparatug einer kompletten Verblendung (FZ 6,9), können hier sämtliche Positionen dafür angesetzt werden. Diese sind:

  • 164 0 vestibuläre Verblendung Komposite
  • 155 0 Konditionierung je Zahn
  • 801 0 Grundeinheit ZE.

Hinweis: Für eine reine "Ausbesserung" einer Verblendung gibt es keine BEL-Position.

 

 8. Ah-Linien-Radierung 

Viele Techniker:innen radieren bei Wachaufstellungen von Totalprothesen im OK gerne mal die Ah-Linie im Modell leicht ein. Die Ah-Linie stellt den Übergang vom weichen zum harten Gaumen darf. Abrechenbar ist diese Radierung aber nicht nach BEL, sondern nur nach BEB mit der Nummer 0307.

 

 9. Zirkon ätzen bei Zirkonengerüsten 

Fachlich und inhaltlich falsch: Ein Zirkongerüst lässt sich nicht ätzen, weil dem Zirkon die Glasphase fehlt. Ätzen kann man hingegen Press- oder Schichtkeramik. Abrechenbar ist es nicht nach BEL, nur nach BEB pro Kroneneinheit mit der BEB-Nr. 5306.

 

 10. Aufschläge bei Materialien? 

Grundsätzlich gilt die Regelungen, dass das Praxislabor die Preise 1:1 an Patient:innen weitergeben muss, also Einkaufspreis = Verkaufspreis. Aber es gibt Ausnahmen. Einige KZVen haben Sonderregelungen:

  • Bayern: 15 % Aufschlag auf den Einkaufspreis konfektionierter Zähne und 10 % bei Geschieben
  • Baden-Württemberg: Berechnung von Premiumkeramik als Material
  • Berlin: Aufschlag 18 % auf Einkaufspreis künstlicher Zähne und 6 % auf Fertigteile
  • Sachsen: 10 % Aufschlag auf konfektionierte Zähne und 7 % auf Fertigteile


Dies sind nur ein paar Beispiele, Details liefert Ihre KZV, da es sich um spezielle Verträge und Abmachungen zwischen ZV und Krankenkassen handelt.

 

DZR Kompetenzcenter Zahntechnik

Gerne hilft Ihnen unser Team unter Leitung von Uwe Koch aus dem DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB (Eigen-/Fremdladbor) bei der Rechnungsprüfung und -erstellung weiter. 

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