×

Neue Beschlüsse zu Gebührenordnungsfragen

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, bestehend aus PKV-Verband, Beihilfestellen, BZÄK, hat zwei neue Beschlüsse verfasst, über die wir Sie an dieser Stelle gerne informieren:
 

Beschluss Nr. 50 - Anwendung OP Mikroskop

"Die operationsmikroskopische Untersuchung zur Feststellung intrakoronaler oder intrakanalärer pathologischer Veränderungen eines Zahnes ist nur berechnungsfähig als alleinige endodontologische Leistung oder neben der Trepanation nach GOZ-Nr. 2390. Weitere endodontologische Leistungen sind sitzungsgleich nicht berechnungsfähig.

Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Da eine analoge Berechnung von Zuschlägen nicht in Betracht kommt, halten der PKV Verband und die Beihilfeträger unter Berücksichtigung der Bewertung der einschlägigen Zuschlagsposition nach der GOZ-Nr. 0110 die analoge Berechnung der GOZ-Nr. 2290 (höchstens zum 2,3-fachen Faktor) für angemessen. In den Fällen, in denen trotz der o. g. Veränderungen des Wurzelkanalsystems in gleicher Sitzung eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt wird, ist die Anwendung des OP Mikroskops in dieser Sitzung mit der Berechnung der GOZ-Nr. 0110 (als Zuschlagsleistung zu den GOZ-Nrn. 2360, 2410 und 2440) abgegolten und darf nicht zusätzlich analog berechnet werden."

 

Beschluss Nr. 51 - Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums

"Die Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums mit Abformung ist in der GOZ nicht beschrieben und ist daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2270 für angemessen. Die Abformung ist mit der Analoggebühr abgegolten. Das Abformmaterial ist zusätzlich berechnungsfähig. Die Abrechnungsbestimmungen nach GOZ Nr. 2270 sind anzuwenden."

 

DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA

Bei Fragen zur zahnmedizinischen Abrechnung steht Ihnen das DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA zur Seite. Ein umfassendes Angebot an Zusatzleistungen sowie individuellen Services steht Ihnen zur Verfügung.

» Mehr erfahren