Nutzungsbedingungen für den elektronischen Rechnungsversand
Die DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH, Marienstraße 10, 70178 Stuttgart („DZR“) bietet Rechnungsempfängern den Versand von Rechnungen und ggf. sonstigen Dokumenten (etwa Zahlungserinnerungen, Korrespondenz etc.) in elektronischer Form (nachfolgend gemeinsam „eRechnungen“) an. Die Versendung der eRechnungen erfolgt an kompatible Anwendungen von Drittanbietern, etwa Smartphone Apps, Versicherungsportale etc. (solche kompatiblen Anwendungen von Drittanbietern nachfolgend gemeinsam „eRechnungs-Anwendungen“), die der Rechnungsempfänger selbst auswählt.
Diese Nutzungsbedingungen betreffen den Versand der eRechnungen durch DZR. Die Nutzungsbedingungen stellen einen Vertrag zwischen Ihnen als Nutzer der eRechnungs-Anwendung und DZR dar. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen aufmerksam durch.
1. Vertragsgegenstand
1.1 DZR übermittelt eRechnungen an den Anbieter Ihrer eRechnungs-Anwendung zum Abruf über die eRechnungs-Anwendung. Die Leistungen der DZR beim Versand der eRechnungen beschränken sich auf die Datenkommunikation bis zum Übergabepunkt des Anbieters. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des Übergabepunkts ist DZR nicht möglich. Insbesondere schuldet DZR keine erfolgreiche Abrufmöglichkeit von eRechnungen in eRechnungs-Anwendungen.
1.2 Der Zugriff auf eRechnungen durch den Nutzer erfolgt eigenverantwortlich über eRechnungs-Anwendungen. DZR hat auf diese Anwendungen keinen Einfluss. Die Parteien halten klarstellend fest, dass DZR insbesondere nicht für die Kompatibilität, die Zurverfügungstellung, den Betrieb und/oder die Funktionsfähigkeit der eRechnungs-Anwendungen verantwortlich ist.
1.3 DZR ist befugt, bei der Leistungserbringung Drittunternehmen einzubeziehen.
2. Registrierung und Freischaltung für eRechnungsversand
2.1 Der eRechnungsversand steht ausschließlich Rechnungsempfängern zur Verfügung, die sich mit der Abrechnung der aus einer Behandlung ergebenen Forderung an DZR einverstanden erklärt haben und die eine eRechnungs-Anwendung nutzen, um eRechnungen zu empfangen. Soweit Sie als Nutzer der eRechnungs-Anwendung eRechnungen für den Rechnungsempfänger empfangen, erklären Sie mit der Registrierung zugleich, dass Sie befugt sind, den Rechnungsempfänger beim Empfang von Rechnungen zu vertreten. Soweit die rechtliche Befugnis zur Vertretung im Sinne von Satz 2 während der Vertragslaufzeit wegfällt, sind Sie verpflichtet, über die von Ihnen genutzte eRechnungs-Anwendung unverzüglich eine De-Registrierung für den eRechnungsversand durchzuführen oder dies DZR vor Wegfall der Vertretungsbefugnis rechtzeitig in Textform mitzuteilen.
2.2 Es besteht kein Anspruch gegen DZR auf Erteilung der Freigabe durch DZR und/oder auf Nutzung des eRechnungsversands.
2.3 Die Registrierung und De-Registrierung für den eRechnungsversand erfolgt über eRechnungs-Anwendungen.
2.4 Sie erhalten eRechnungen ausschließlich für die bei der Registrierung verwendete Rechnungsanschrift. Sofern sich die Anschrift des Rechnungsempfängers ändert und der Rechnungsempfänger auch für die neue Rechnungsanschrift den eRechnungsversand in Anspruch nehmen möchten, muss mit einer auf die neue Rechnungsanschrift ausgestellten eRechnung in einer eRechnungs-Anwendung eine neue Registrierung für den eRechnungsversand durchgeführt werden.
2.5 Nach Registrierung für den eRechnungsversand erhält der Rechnungsempfänger im Falle einer Freischaltung durch DZR einen Freischaltcode mit Ablaufdatum per Post zugesendet. Den Freischaltcode kann in der angegebenen Frist innerhalb der eRechnungs-Anwendung, die für die Registrierung genutzt wurde, verwendet werden.
3. Rechnungsversand in elektronischer Form
3.1 Mit der Registrierung für den eRechnungsversand erklärt sich der Rechnungsempfänger damit einverstanden, Rechnungen und ggf. weitere Dokumente von DZR während der Vertragslaufzeit ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten. Mit der Registrierung für den eRechnungsversand verzichten Sie zugleich auf einen Dokumentenversand in Papierform.
3.2 DZR ist berechtigt aber nicht verpflichtet, dem Rechnungsempfänger zukünftig eRechnungen ausschließlich in elektronischer Form über die eRechnungs-Anwendung zur Verfügung zu stellen. Der Versand von eRechnungen beginnt ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Freischaltung. Rechnungen oder andere Dokumente, die bereits vor diesem Zeitpunkt versendet wurden oder bei denen DZR den Abrechnungs- oder Druckvorgang schon begonnen hat, können nicht in das Verfahren aufgenommen werden.
3.3 DZR bleibt berechtigt, eRechnungen in Papierform – zusätzlich zur Übermittlung der eRechnung – zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass DZR Anhaltspunkte dafür hat, dass eRechnungen möglicherweise nicht zugegangen sind. Um prüfen zu können, ob eine eRechnung möglicherweise zusätzlich in Papierform übermittelt werden soll, erhält DZR bei erfolgreicher Übermittlung der eRechnung an den Anbieter der eRechnungs-Anwendung, bei erfolgreicher Zustellung in der eRechnungs-Anwendung sowie ggf. auch bei Leseabruf in der eRechnungs-Anwendung jeweils eine technische Bestätigung zugesendet.
3.4 Sollte DZR eine Rechnung/ein Dokument sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form versenden, so ist für den Zeitpunkt des Zugangs auf diejenige Rechnung/dasjenige Dokument abzustellen, die Ihnen zeitlich zuerst zugeht.
4. Verfügbarkeit, Speicherplatz und Wartungsleistungen
4.1 DZR erbringt die Leistungen im Zusammenhang mit dem eRechnungsversand mit Ausnahme von in Baden-Württemberg geltenden Feiertagen von Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr (nachfolgend „Produktionsbetrieb“). Auch außerhalb des Produktionsbetriebs bemüht sich DZR um die Zurverfügungstellung des eRechnungsservers.
4.2 DZR überlässt Ihnen in dem eRechnungs-Verfahren keinen dauerhaften Speicherplatz. Sie sind verpflichtet, die Ihnen bereitgestellten eRechnungen eigenständig zu sichern.
4.3 Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, zu Zeitpunkten außerhalb des Produktionsbetriebs durchgeführt.
5. Recht zur Nutzung
5.1 DZR stellt Ihnen den Zugang zum eRechnungsserver in der jeweils aktuellen Version für die Dauer des Vertrages über eRechnungs-Anwendungen bereit.
5.2 Sie erhalten während der Vertragslaufzeit das Recht, den eRechnungsserver bestimmungsgemäß zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an dem eRechnungsserver einschließlich der Dokumentation bei DZR.
6. Support
DZR bietet Ihnen bei Fragen und Problemen zu Rechnungen folgenden Support an:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr
Ausgenommen sind in Baden-Württemberg geltende Feiertage. Der Support ist erreichbar unter:
Telefon: 0711 99373-4000
E-Mail: info.stgt@dzr.de
Technischer Support, insbesondere für eRechnungs-Anwendungen wird von DZR nicht erbracht.
7. Vergütung und Fälligkeit
Die Nutzung des eRechnungs-Verfahrens erfolgt während der Vertragslaufzeit gem. Ziffer 9 unentgeltlich.
8. Ihre Pflichten
8.1 Nach Registrierung und Freischaltung für den eRechnungsversand sind Sie verpflichtet, eRechnungen eigenverantwortlich über eine eRechnungs-Anwendung abzurufen und, soweit erforderlich, auf Ihren Systemen zu speichern. Sie sind verpflichtet, die eRechnungs-Anwendung so zu konfigurieren und die Funktionsfähigkeit während der Vertragslaufzeit derart aufrechtzuerhalten, dass Sie von einer Einstellung einer neuen eRechnung auf dem eRechnungsserver unmittelbar Kenntnis erlangen (etwa durch Push-Nachricht). Sollte Ihnen ein Zugriff auf das eRechnungs-Verfahren über eRechnungs-Anwendungen nicht mehr möglich sein, haben Sie DZR darüber unverzüglich in Textform zu informieren und – soweit möglich – über die Drittanwendung eine De-Registrierung vom eRechnungsversand durchzuführen.
8.2 Die Möglichkeit, auf das Verfahren zuzugreifen, ist von den bei Ihnen vorhandenen Software- und Hardwarevoraussetzungen abhängig. Sie sind dafür verantwortlich, dass die von Ihnen verwendete Software und Hardware (insbesondere Drittanwendungen) zur Nutzung der eRechnungs-Anwendung geeignet ist.
8.3 Sie haben DZR Mängel an dem eRechnungs-Verfahren unverzüglich zu melden. Sie haben hierbei die Hinweise von DZR zu berücksichtigen und DZR alle vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen weiterzuleiten.
8.4 Sie sind nicht befugt, die von DZR zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Registrierung des Rechnungsempfängers und kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden. eRechnungen, die bereits vor Zugang der Kündigungserklärung versendet wurden oder bei denen DZR den eRechnungs-Prozess schon begonnen hat, werden auch nach Zugang der Kündigung noch elektronisch übermittelt.
9.2 Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Textform ist bei einer Kündigung des Nutzers auch dann gewahrt, wenn die Kündigung über die De-Registrierungsfunktion in der bei der Registrierung verwendeten eRechnungs-Anwendung erfolgt.
10. Haftung
10.1 DZR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DZR nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.3 Für den Verlust von Daten haftet DZR insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass Sie es unterlassen haben, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen.
11. Änderung der Vertragsbedingungen
11.1 DZR ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen des Verfahrens (etwa technische Änderungen) erforderlich ist.
11.2 Eine Änderung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen wird DZR im Regelfall rechtzeitig ankündigen, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten. DZR wird in einer solchen Ankündigung die Neufassung der Nutzungsbedingungen im Regelfall über einen Hyperlink zugänglich machen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Vereinbarung regelt abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragsverpflichtungen der Parteien zum eRechnungsversand. Nebenabreden sind nicht getroffen.
12.2 Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt für diesen Fall, dass sie eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die die ungültige Bestimmung ersetzt und die dem von den Parteien angestrebten Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.