GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte

Das Wichtigste in Kürze:

  • GOZ bedeutet Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Sie definiert die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen
  • Die GOZ gilt für Privatpatienten, Selbstzahler und Kassenpatienten, die Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden
  • Der Punktwert liegt seit 1988 unverändert bei 11 Pfennig (5,62421 Cent)
  • Der Gebührenrahmen bemisst sich vom 1,0-fachen bis 3,5-fachen Steigerungssatz
  • Ein Überschreiten des 3,5-fachen Gebührensatzes ist möglich, sofern eine abweichende Vereinbarung vor Beginn der Behandlung getroffen wurde
  • Der Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die der Leistung zugeordnete Punktzahl mit dem Punktwert multipliziert wird 

 

Was ist GOZ?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung. Sie ist die Grundlage für die Honorargestaltung der Behandlung. Eine grundlegende Neufassung erfolgte zuletzt im Jahr 2012.

Sie enthält eine umfangreiche Liste von zahnärztlichen Leistungen, die in verschiedene Gebührenpositionen unterteilt sind.

 

Für welche Patienten gilt die GOZ?

Die GOZ gilt für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Außerdem kommt sie bei gesetzlich Versicherten zur Anwendung, sobald diese zusätzliche oder höherwertigere Leistungen – wie etwa Implantate, professionelle Zahnreinigungen etc. – als Privatleistung in Anspruch nehmen. 

Für folgende Patientengruppen gilt die GOZ:

  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahlende
  • GKV-Versicherte, die Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden

 

Wie hoch ist der Punktwert pro GOZ-Ziffer?

Der gesetzlich festgelegte Punktwert der GOZ liegt bei 5,62421 Cent pro Punkt

Jede GOZ-Ziffer besitzt eine definierte Punktzahl, die mit dem festen Punktwert multipliziert wird. Der endgültige Betrag ergibt sich aus Punktzahl, Punktwert und dem angewendeten Steigerungsfaktor.  Dabei ist unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden; die Rundung ist erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor vorzunehmen.


Berechnungsformel:
Gebühr (1,0-facher Faktor) = Punktzahl x 0,562421 € x ggf. Steigerungsfaktor (z. B. 2,3-fachen Faktor)

 

Gibt es einen Höchstsatz in der GOZ?

Nein, die GOZ enthält keinen sogenannten Höchstsatz.
§ 5 Abs. 1 GOZ eröffnet lediglich für die Berechnung der Höhe der einzelnen Gebühr einen Gebührenrahmen vom 1,0-fachen bis 3,5-fachen Satz. Zudem sieht er vor, dass bis zum 2,3fachen Satz der Gebührensatz ohne Begründung angesetzt werden kann; zwischen dem 2,3fachen Gebührensatz und dem 3,5fachen Gebührensatz muss eine Begründung aufgeführt werden. 
Viele sprechen beim 3,5-fachen Gebührensatz vom sogenannten „Höchstsatz“ – obwohl es ihn eigentlich nicht gibt. 

Denn gemäß § 2 Abs.1 und 2 GOZ kann durch eine Vereinbarung eine von der Verordnung abweichende Höhe der Gebühr festgelegt werden. Das bedeutet, dass es gerade keine Begrenzung der Höhe des Gebührensatzes gibt.

 

Steigerungsfaktoren der GOZ:

GebührensatzBeschreibung
1,0-fachUnterdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad (auch Schwierigkeit des Krankheitsfalles) und Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie Umstände bei der Ausführung 
2,3-fach

Durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad (auch Schwierigkeit des Krankheitsfalles) und Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie Umstände bei der Ausführung

3,5-fach

Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad (auch Schwierigkeit des Krankheitsfalles) und Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie Umstände bei der Ausführung

 

Welche Leistungen sind in der GOZ aufgeführt?

Die GOZ enthält eine umfangreiche Liste von zahnärztlichen Leistungen, die in verschiedene Gebührenpositionen unterteilt sind. Diese sind wiederum je nach Themen in verschiedene Abschnitte und Bereiche gelistet.

Leistungsbereiche der GOZ im Überblick:

  • Abschnitt A: Allgemeine zahnärztliche Leistungen
  • Abschnitt B: Prophylaktische Leistungen
  • Abschnitt C: Konservierende Leistungen
  • Abschnitt D: Chirurgische Leistungen
  • Abschnitt E: Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • Abschnitt F: Prothetische Leistungen
  • Abschnitt G: Kieferorthopädische Leistungen
  • Abschnitt H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
  • Abschnitt J: Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Abschnitt K: Implantologische Leistungen
  • Abschnitt L: Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

 

Was ist der Unterschied zwischen GOZ und GOÄ?

In der privaten Abrechnung wird zwischen zwei Gebührenordnungen unterschieden: der GOZ und der GOÄ. Beide regeln, wie medizinische Leistungen vergütet werden, unterscheiden sich jedoch im jeweiligen Anwendungsbereich.

 

GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte

  • Regelt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen.
  • Gilt für Zahnärzte bei Privatpatienten, Beihilfeberechtigten, Selbstzahlern und GKV-Versicherten für private Zusatz- bzw. Mehrleistungen.
  • Umfasst ausschließlich Leistungen aus dem Bereich Zahnmedizin (z. B. Füllungen, Prothetik, Implantologie, Prophylaxe).

 

GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte

  • Regelt die Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen.
  • Gilt für alle Humanmediziner, einschließlich Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, sowie für Zahnärzte (jedoch nur in dem für sie geöffneten Bereich nach § 6 Abs. 2 GOZ)
  • Wird angewendet, wenn eine Leistung nicht in der GOZ enthalten ist oder eine ärztliche Tätigkeit vorliegt (z. B. durch einen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen)

 

Warum existieren zwei Gebührenordnungen: GOZ und BEMA

GOZ und BEMA bestehen parallel, weil gesetzliche und private Leistungen in Deutschland unterschiedlich finanziert und vergütet werden.

  • GOZ ist die Grundlage für die Liquidation von privaten zahnmedizinischen Behandlungen
  • BEMA dient als Basis für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zugleich ist er Grundlage für das vertragszahnärztliche Honorar.

 

GOZ-Abrechnung: Coaching und Seminare vom DZR

Als Zahnärztin oder Zahnarzt erhalten Sie im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA Unterstützung bei allen Fragen rund um die GOZ-Abrechnung.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Beratung und Coaching zu GOZ/GOÄ/BEMA-Abrechnung
  • Rechnungsprüfung und Optimierung, von einzelnen Ziffern bis hin zu komplexen Leistungsketten
  • Spezielle Tools und Analysen, zum Beispiel der DZR BegründungsManager oder der DZR AbrechnungsCheck

Um die praktische Umsetzung der GOZ-Abrechnung zu vertiefen, stehen Ihnen zudem unterschiedliche Weiterbildungsformate der DZR Akademie zur Verfügung.
Dazu gehört zum Beispiel das Online-Seminar „Abrechnung leicht gemacht – Grundlagen der GOZ-Abrechnung mit Blick auf die Potenzialerkennung (Basiswissen)“, in dem zentrale Inhalte und die Anwendung der GOZ verständlich vermittelt werden.

 

Dazu gehört zum Beispiel das Online-Seminar „Abrechnung leicht gemacht – Grundlagen der GOZ-Abrechnung mit Blick auf die Potenzialerkennung (Basiswissen)“, in dem zentrale Inhalte und die Anwendung der GOZ verständlich vermittelt werden.

 

Häufige Fragen zur GOZ

  1. Was ist die GOZ?
    Die GOZ ist die Gebührenordnung für Zahnärzte, die regelt, welche Leistungen Zahnärzte privat abrechnen dürfen. 
  2. Gilt die GOZ für alle Patienten?
    Nein, die GOZ gilt hauptsächlich für privat versicherte Patienten und Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte erhalten ihre Leistungen über die BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen).
  3. Kann ein Zahnarzt die Gebühren selbst bestimmen?
    Im Gegensatz zum BEMA berücksichtigt die GOZ den individuellen Einsatz und Aufwand der jeweiligen Behandlung. Sie ermöglicht dem Zahnarzt, den individuellen Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad einer Behandlung bei der Abrechnung über den Steigerungssatz zu berücksichtigen.
  4. Was bedeutet „Steigerungssatz“ in der GOZ?
    Der Steigerungssatz ist der Faktor, mit dem die Grundgebühr multipliziert wird. Er richtet sich nach dem individuellen Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. 
  5. Wo finde ich die GOZ offiziell?
    Die aktuelle GOZ ist gesetzlich veröffentlicht und kann z. B. auf der Webseite der Bundeszahnärztekammereingesehen werden.

Über Stefanie Schneider

Stefanie Schneider leitet das DZR Kompetenzcenter und Fachreferat GOZ/GOÄ/BEMA beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum. Sie ist zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), systemischer Coach, Trainerin, Abrechnungsexpertin und als anerkannte Referentin im deutschsprachigen Raum tätig. Sie hält Vorträge und Workshops in unterschiedlichen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung.