Freiwillige Kennzeichnung von vertragszahnärztlichen Leistungen, die in Allgemeinanästhesie erbracht wurden
Die Freiwillige Kennzeichnung der Allgemeinanästhesie ist eine neue Initiative für Zahnarztpraxen in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2026 eingeführt wird.
Ziel ist es, Behandlungen bei Kindern und Menschen mit Behinderungen besser zu erfassen, indem Abrechnungsprozesse mit zwei spezifischen, fiktiven Gebührenkennungen versehen werden:
- ANAEP – Leistungen in dieser Sitzung wurden unter Allgemeinanästhesie in den eigenen Praxisräumen erbracht und
- ANAEX – Leistungen in dieser Sitzung wurden unter Allgemeinanästhesie außerhalb der eigenen Praxisräume erbracht.
Diese fiktiven Gebührennummern werden nicht an die Krankenkassen weitergeleitet. Das System dient ausschließlich der Datenerhebung und -analyse. Die gewonnenen Informationen sollen künftig Verhandlungen und Versorgungsverbesserungen unterstützen.
