Mock up und Wax up – Abrechnung

Immer mehr Patient:innen möchten vor der Behandlung sehen, wie ihr endgültiger Zahnersatz aussehen wird. Vor allem im Frontzahnbereich legen Sie immer mehr Wert auf die Ästhetik. Gleichzeitig herrscht in vielen Praxen Unsicherheit, wie man diese visuelle Vorführung abrechnen soll.

Zwei gängige Verfahren geben hier Orientierung:

  1. Das Wax-up beschreibt das Verfahren, bei dem der geplante Zahnersatz auf ein Gipsmodell mit speziellem Wachs aufgetragen wird, um Form, Funktion und Ästhetik exakt zu planen. So kann der geplante Zahnersatz veranschaulicht werden und der Patient gewinnt einen visuellen Eindruck, wie es aussehen wird.
  2. Das Mock-up hingegen ist ein sogenannter Prototyp des Zahnersatzes, der direkt im Mund des Patienten getestet und anprobiert werden kann. Vor allem bei Veneers oder Kronen und Brücken im Frontzahnbereich wird dies gern gemacht um das angestrebte Endergebnis zu visualisieren.

Im digitalen Zeitalter ist der Vorgang natürlich auch digital möglich. Die virtuelle Veranschaulichung auf einem digitalen Modell und das 3D gedruckte oder gefräste Mock up ist ebenfalls möglich.

Abrechnung nach GOZ – Verlangensleistungen

Es handelt sich in der Regel um Verlangensleistungen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 2 und § 2 Abs. 3 GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abzurechnen sind. Der Behandler entscheidet über die medizinische Notwendigkeit und somit darüber, ob die Kostenträger die Kosten übernehmen.

Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, ist vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen. In der Erklärung muss deutlich werden, dass es sich um eine Verlangensleistung handelt und dass eine Erstattung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht oder nicht vollständig erfolgt. Gleiches gilt bei der Rechnungsstellung: Die Leistung muss als Verlangen kenntlich gemacht werden.

Abrechnung von Laborleistungen über die BEB 97

Die Abrechnung für diese Laborleistungen erfolgt über die Leistungspositionen der BEB 97 (Bundeseinheitliche Benennungsliste)

Im analogen Verfahren gibt es in der BEB 97 die Leistungen:

  • 0831 Zahn diagnostisch beschleifen oder radieren
  • 0832 Diagnostisches Modellieren oder aufwachsen

Für das digitale Verfahren gibt es in der BEB 97 keine offiziellen Leistungen. Hier müssen eigene BEB Leistungen angelegt werden:

  • … CAD Mock-up, designen
  • … CAM Mock up, Herstellung

 

DZR Tipp:

DZR BEB CAD/CAM®

Die DZR BEB CAD/CAM® ist eine vom Kompetenzcenter Zahntechnik des DZR selbst erstellte, inoffizielle BEB-Liste mit allen Positionen zur Abrechnung digital erstellter Arbeiten. Sie baut auf der BEB 97 auf und orientiert sich mit ihren selbst er¬stellten Leistungspositionen an dem Nummernkreis der BEB 97. Sie beinhaltet nur Positionen, die in der CAD/CAM Technik benötigt werden. Die hier angelegten BEB-Leistungen dürfen inhaltlich und numerisch verändert und angepasst werden. Die DZR BEB CAD/CAM® stellt eine Weiterentwicklung der zahntechnischen Abrechnung auf Empfehlungsbasis dar. Konkrete Preisempfehlungen können vom DZR hier nicht gegeben werden; jeder Nutzer/jede Nutzerin muss seine/ihre Preise individuell und auf seine/ihre Praxis bzw. sein/ihr Labor bezogen selbst kalkulieren.

Gerne unterstützt das DZR Sie dabei.

DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB

Telefon: 02131 77685-5420

E-Mail: zahntechnik@dzr.de

Nina Over

Als gelernte zahnmedizinische Fachangestellte mit über 14 Jahren Berufserfahrung im Bereich der zahntechnischen Abrechnung ist Nina Over als Fachreferentin und Abrechnungsspezialistin im DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB tätig.