Zahnärztliche Früherkennung ab dem 01.01.2026

Seit dem 1. Januar 2026 wurden die bekannten BEMA-Ziffern FU 1 a–c und FU 2 durch die sechs neuen Ziffern FUZ1 bis FUZ6 geändert und neu bewertet.

Berechnung seither:

BEMA-Nr.LeistungstextBewertung
FU1

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine

a) 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
b) 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
c) 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

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FU2Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum 72. Lebensmonat, einmal je Kalenderjahr.25

 

Berechnung ab 01.01.2026

BEMA-Nr.LeistungstextBewertung
FU1

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine

FUZ1 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 06. bis zum vollendeten 09. Lebensmonat
FUZ2 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
FUZ3 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

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Der Abstand zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens vier Monate.

 

BEMA-Nr.LeistungstextBewertung
FU2

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat, jeweils eine

FUZ4 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat
FUZ5 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat
FUZ6 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat

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Der Abstand zwischen den Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate.

 

Die Leistungsansprüche sind einheitlich für alle zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in § 8 der FU-RL (neu) gefasst:

§ 8 Inhalt und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen

Die zahnärztlichen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen umfassen:

  • eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle),
  • Einschätzung des Kariesrisikos beim Kind,
  • Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung beim Kind durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke sowie verbesserte Mundhygiene,
  • Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, Zahnpaste u. Ä.) und gegebenenfalls die Abgabe oder Verordnung von Fluoridtabletten.

 

Dokumentation im „Gelben Heft“

Bisher wurden im „Gelben Heft“ ausschließlich die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9 dokumentiert). Künftig werden diese durch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen ergänzt. Sie werden für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum Ende des sechsten Lebensjahrs von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und als Z1 bis Z6 benannt. Ziel ist es, die Inanspruchnahme zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen weiter zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung noch enger zu vernetzen. Außerdem sind somit sämtliche Vorsorgeuntersuchungen in einem Heft zu finden.

Eine gesonderte Berechnung für die Dokumentation im „Gelben Heft“ ist nicht möglich, da diese mit den Kernpositionen abgegolten ist.

 

Sie möchten mehr zum Thema erfahren?

Nehmen Sie am 06.03.2026 an unserem Online-Seminar zum Thema FU-Leistungen teil und informieren Sie sich über die neuen Regelungen zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern.

Samantha Knapp

Samantha Knapp

Samantha Knapp sammelte während ihrer Tätigkeit in der Zahnarztpraxis umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Assistenz, Verwaltung, Abrechnung und Organisation. Seit einigen Jahren arbeitet sie im GOZ-/BEMA-Referat der DZR und unterstützt Praxen bei komplexen Abrechnungsfragen und schwierigen Erstattungsfällen.