Zahnärztliche Früherkennung ab dem 01.01.2026
Seit dem 1. Januar 2026 wurden die bekannten BEMA-Ziffern FU 1 a–c und FU 2 durch die sechs neuen Ziffern FUZ1 bis FUZ6 geändert und neu bewertet.
Berechnung seither:
| BEMA-Nr. | Leistungstext | Bewertung |
|---|---|---|
| FU1 | Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine a) 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat | 27 |
| FU2 | Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum 72. Lebensmonat, einmal je Kalenderjahr. | 25 |
Berechnung ab 01.01.2026
| BEMA-Nr. | Leistungstext | Bewertung |
|---|---|---|
| FU1 | Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine FUZ1 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 06. bis zum vollendeten 09. Lebensmonat | 28 |
Der Abstand zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens vier Monate.
| BEMA-Nr. | Leistungstext | Bewertung |
|---|---|---|
| FU2 | Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat, jeweils eine FUZ4 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat | 26 |
Der Abstand zwischen den Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate.
Die Leistungsansprüche sind einheitlich für alle zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in § 8 der FU-RL (neu) gefasst:
§ 8 Inhalt und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen
Die zahnärztlichen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen umfassen:
- eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle),
- Einschätzung des Kariesrisikos beim Kind,
- Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung beim Kind durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke sowie verbesserte Mundhygiene,
- Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, Zahnpaste u. Ä.) und gegebenenfalls die Abgabe oder Verordnung von Fluoridtabletten.
Dokumentation im „Gelben Heft“
Bisher wurden im „Gelben Heft“ ausschließlich die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9 dokumentiert). Künftig werden diese durch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen ergänzt. Sie werden für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum Ende des sechsten Lebensjahrs von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und als Z1 bis Z6 benannt. Ziel ist es, die Inanspruchnahme zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen weiter zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung noch enger zu vernetzen. Außerdem sind somit sämtliche Vorsorgeuntersuchungen in einem Heft zu finden.
Eine gesonderte Berechnung für die Dokumentation im „Gelben Heft“ ist nicht möglich, da diese mit den Kernpositionen abgegolten ist.
Sie möchten mehr zum Thema erfahren?
Nehmen Sie am 06.03.2026 an unserem Online-Seminar zum Thema FU-Leistungen teil und informieren Sie sich über die neuen Regelungen zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern.
