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Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Versteckte Maßnahmen in der Analogliste", rechts seitliche Aufnahme, zwei Hände, eine zeigt mit Finger auf Laptop.

"The Hidden ones" in der Analogliste der Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer hat wie berichtet im September 2023 die "Analogliste" überarbeitet und aktualisiert. In diesem Artikel nutzen wir die Gelegenheit, werfen einen genaueren Blick auf die Liste und zeigen Ihnen einige "versteckte" Maßnahmen, die vielleicht auch für Ihre Praxis noch unentdeckte Abrechnungspotenziale beinhaltet.

 

  • Abschnitt C: Wurzelkanalspülung nach leitlinienbasiertem Spülprotokoll

Das Spülprotokoll wurde über viele Jahre in der Abrechnung kontrovers diskutiert. Die Bundeszahnärztekammer hat sich hierzu neu positioniert und die Leistung im Katalog der selbstständigen Leistungen aufgenommen.

Wichtig ist, dass es sich um eine leitlinienbasierte Wurzelkanalspülung handeln muss.

In der Regel ist das Ziel der Wurzelkanalspülung die Reduktion der Keime und bakteriellen Toxine im Wurzelkanalsystem, die Auflösung und Entfernung von Resten des Pulpagewebes sowie die Unterstützung der mechanischen Aufbereitung und der Abtransport von Dentinspänen.

 

  • Abschnitt E: Subgingivale nicht chirurgische Belagsentfernung

Altbekannt in der Analogliste der Bundeszahnärztekammer ist unter Abschnitt B die "Subgingivale nicht chirurgische Belagsentfernung im Rahmen der PZR".

Neu hinzugekommen ist im September 2022 unter Abschnitt E die "Subgingivale nicht chirurgische Belagsentfernung". Hieraus lässt sich eindeutig entnehmen, dass diese Leistung nicht nur im Rahmen einer PZR anfallen kann, sondern auch bei diversen anderen Behandlungen, z. B. im Schmerzfall usw.

 

  • Abschnitt F: Okklusionsprotokoll (z. B. nach Lückenrath)

Das Okklusionsprotokoll wird in der Regel noch vor der Anästhesie und der Behandlung durchgeführt. Es werden mit dünner Okklusionsfolie die Frühkontakte im Mund des /der Patienten/Patientin markiert. Das Ergebnis wird in das Protokoll (hier gibt es Vorlagen z. B. nach Lückenrath) übertragen. Zum Abschluss werden die Kontaktzonen in der Schlussbissposition mit Shimstockfolie überprüft. Diese wichtigen Informationen dienen vor allem dem/der Zahntechniker:in bei der Artikulation der antogonistischen Gleitkontakte bei der Herstellung von Zahnersatz.

 

  • Abschnitt K: Verschluss des Schraubenkanals im Implantataufbau/ Abutment

Das Abutment ist das Bindeglied zwischen Implantat und Suprakonstruktion. Bei der Neuanfertigung einer Implantatkrone bzw. eines Brückenankers auf Implantat nach GOZ 2200 bzw. GOZ 5000 ist die direkte Verschraubung der Suprakonstruktion mit dem Implantat bzw. Abutment und die Abdeckung des Schraubenkanals mit Füllungsmaterial gemäß den Bestimmungen bereits abgegolten. Wird zum Beispiel im Zuge der Wiedereingliederung der Schraubenstollen des Abutments (z. B. bei einer zementierten Implantatkrone) verschlossen, so ist dies nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer eine Analogleistung.

 

Autorinnen:
Anja Pfaff und Bettina Fuchs, DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA

 

Sie haben weitere Fragen zur Analogliste?

Das DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA steht Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Telefon: 0711 99373 4200
E-Mail: 
goz2.stgt@dzr.de

 

Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 2/2023 des Xtrablatts veröffentlicht.