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Zahl des Monats: GOZ 1040

Was ist eigentlich die wissenschaftliche Definition einer professionellen Zahnreinigung? Wie wird die Entfernung der klinisch erreichbaren subgingivalen Beläge berechnet? Fragen, die wir gerne beantworten möchten.

Eine wissenschaftliche Definition der professionellen Zahnreinigung findet sich z. B. beim Thieme Verlag: „Unter einer professionellen Zahnreinigung (PZR) versteht man die regelmäßige Entfernung aller supragingivalen (über dem Zahnfleisch gelegenen) harten und weichen Beläge auf den Zähnen. Darunter ist sowohl Zahnstein als auch bakterieller Plaque (Biofilm) zu verstehen. Die Beseitigung der harten und weichen sugbingivalen Beläge aus dem Sulcus (Zahnfleischtasche), soweit dies durch unkomplizierte, nicht invasive Maßnahmen entfernt werden können, gehört ebenfalls dazu. Auch werden im Zuge der professionellen Zahnreinigung Verfärbungen (z. B. Tee-, Rotwein-, Nikotinbeläge) von den Zähnen entfernt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass bei einer riskioabhängigen Steuerung der professionellen Zahnreinigung das Auftreten von Karies, Gingivitis und Parodontitis sowie auch das Fortschreiten einer therapierten Parodontitis wesentlich verringert werden kann.“ (Quelle: Reich E. Professionelle Zahnreinigung (PZR) Zahnmedizin up2date 2017; 11:13-16 Thieme Verlag).

Die PZR ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte unter der GOZ 1040 geregelt. In den dazugehörigen Bestimmungen heißt es: Die Leistung umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied.

Doch wie verhält es sich mit der Entfernung der subgingivalen Beläge, die ohne parodontalchirurgische Maßnahmen erreichbar sind? Diese sind weder in der Leistungsbezeichnung noch in den Bestimmungen genannt bzw. aufgeführt.

Die Bundeszahnärztekammer äußert sich in ihrem Kommentar (Stand 08/2022 zur GOZ 1040 wie folgt: Die PZR stellt ggf. eine Vorbehandlung für weitergehende Maßnahmen am Parodontium dar. Die subgingivale Belagsentfernung im Sinne einer PZR, z. B. im Rahmen einer paradontalen Nachsorge, ist von dieser Nummer nicht umfasst und muss daher analog berechnet werden.“

Sie kann demnach entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitauswand gleichwertigen Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ kalkuliert und berechnet werden.

 

Über die Autorin: Anja Pfaff 

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).