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Zahnarzt und Zahnärztin schauen auf Tablet

Zahnärztliches Fotos – Achten Sie auf die korrekte Fotodokumentation

Die Fotodokumentation hat sich in den vergangenen Jahren zu einem elementaren Bestandteil in der zahnärztlichen Behandlung entwickelt. Fotos können völlig unterschiedliche Indikationen haben – sie dienen häufig der Dokumentation (z. B. Festhalten einer Situation vor und nach der Behandlung), aber verstärkt auch der Diagnostik.

Erfahrungsgemäß werden Fotos in vielen zahnärztlichen Praxen nicht ausreichend dokumentiert und somit häufig auch nicht berechnet. Wertvolles Honorar geht verloren.

Es existieren in der Regel vier Grundvariationen von Fotos:
 

1. Fotos zu kieferorthopädischen Zwecken

GOZ-Position 6000

2. Fotos zur Dokumentation

Laut Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen sind diese Fotos mit der Hauptleistung abgegolten. Werden diese auf Wunsch des/der Patienten/ Patientin durchgeführt, ist auch eine Abrechnung nach § 2 Abs. 3 GOZ (Verlangensleistung) denkbar.

3. Fotos zur Diagnostik

Analog nach § 6 Abs. 1 GOZ

4. Fotos unter zahntechnischen Aspekten 

§ 9 GOZ (BEB)


Um die Leistungen korrekt abrechnen zu können, muss die jeweilige Indikation des Fotos zwingend in der Karteikarte dokumentiert werden. Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen setzt sich aus Mitgliedern des PKV-Verbandes, den Beihilfen von Bund und Ländern und der BZÄK zusammen und hat somit massive Auswirkungen auf das Erstattungsverhalten der privaten Kostenträger. Zu den Fotos hat sich dieses Gremium folgendermaßen geäußert:

„Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken angefertigt worden sind, mit den Gebührennummern abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Fotos, die therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ 6000 für angemessen.“


Fazit:
Eine gute Fotodokumentation hilft, Honorarverlust zu vermeiden.

 

Über die Autorin: Stefanie Schneider 

Stefanie Schneider leitet das DZR Kompetenzcenter und Fachreferat GOZ/GOÄ/BEMA beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum. Sie ist zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), systemischer Coach, Trainerin, Abrechnungsexpertin und als anerkannte Referentin im deutschsprachigen Raum tätig. Sie hält Vorträge und Workshops in unterschiedlichen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung.

Durch ihre langjährige Praxistätigkeit verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Abrechnung, Verwaltung und Praxisorganisation. Sie berät Praxen in komplexen Abrechnungsfragen bei unterschiedlichen Behandlungsfällen und umfassenden Korrespondenzen mit Kostenträgern. Durch die wirklichkeitsnahe Tätigkeit mit den Praxen wird Kompetenz und wertvolles Wissen gesichert und weitervermittelt.

 

Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 2/2023 des DZR Xtrablatts veröffentlicht.