Wenn die CAD/CAM-Abrechnung stockt - Teil 1
Immer mehr Praxen mit Eigenlabor sowie gewerbliche Dentallabore stellen Zahnersatz mit digitalen Hilfsmitteln her. Durch neue Technologien und dem ständig steigenden Einsatz von Scannern und Fräsmaschinen in der Zahntechnik ändert sich auch die damit verbundene Abrechnung für GKV-/PKV-Patienten bzw. Patientinnen. Doch leider deckt weder das aktuelle BEL noch die verschiedenen BEB-Versionen die Anforderungen an eine lückenlose Abrechnung ab.
Uwe Koch, Leiter des DZR Kompetenzcenter BEL/BEB/Zahntechnik, beleuchtet die gefrästen Techniken näher und bildet verschiedenste Fälle inklusive Rechnungsempfehlung
ab.
- Was ist die richtige Herangehensweise in der Aufstellung und Dokumentation bei CAD/CAM-Arbeiten im Praxislabor?
- Wie ist das Vorgehen als Praxistechnikerin und Praxistechniker, wenn eine Dokumentation erforderlich ist, im Bereich CAD/CAM aber keine adäquaten BEB-Nummern zur Verfügung stehen?
Klar ist, die Dokumentation von erbrachten Leistungen erfolgt schriftlich oder digital und muss immer nachvollziehbar sein; d.h. welche Blancs/Ronden wurden verwendet und welche Implantatteile eingekauft. Darüber hinaus dokumentiert der Techniker erbrachte Leistungen, die verwendeten Mengen und versieht die Dokumentation mit seiner Technikernummer. Die Dokumentation selbst wird dann 10 Jahre oder bei Implantatarbeiten 15 Jahre aufbewahrt.
Experten-Tipp:
Für die Nachweisbarkeit ist es empfehlenswert ein Foto der fertigen Arbeit zu erstellen und zwingend notwendig, dem Patienten oder der Patientin eine Konformitätserklärung über die verwendeten Stoffe und deren Zusammensetzung zu übergeben. Diese wird zu jeder Arbeit neu erstellt. In der Abrechnung selbst kommt man nicht umhin, eigene „digitale“ BEB-Positionen anzulegen und jeweils einzeln zu kalkulieren. Zunächst wird vom Techniker näher definiert, welche Leistungen erbracht werden sollen und wandelt diese in abrechenbare Texte um. Im Anschluss erfolgt die Kalkulation. Hier unterstützt die DZR BEB CAD/CAM®. Diese beinhaltet über 130 Leistungspositionen sowie verschiedene Hauptgruppen des Herstellungsverfahrens Frästechnik (von der Analyse bis zur fertig gefrästen Einheit). Die DZR BEB CAD/CAM® ist sofort einsetzbar und in die Software integrierbar. Ergänzt wird das Produkt dabei durch Leistungsketten (Jumbos), die zur Unterstützung der Arbeit und zur Erstellung von Laborrechnungen beitragen.
Fallbeispiel über eine korrekte Rechnungserstellung mit eigenen BEB-Nummern
Zirkon-Kronen 21-23, optische elektronische Abformung 21-23, virtuelle Modelle, gefräst und bemalt. Berechnung nach Festzuschuss-Richtlinien Versorgungsform: gleichartige Versorgung.
Festzuschuss: 3 x 1.1, 3 x 1.3
Bei den genannten Leistungspositionen handelt es sich um Empfehlungen unter der Berücksichtigung von KZV-Richtlinien. Ziel des Beispiels ist es, die Modellherstellung und Arbeitsvorbereitung stärker hervorzuheben und zum Einsatz zu bringen, anstatt nur „Kurz-Rechnungen“ zu schreiben, wie beispielsweise „eine Zirkonkrone“. Die Nennung vieler kleiner Unterpositionen bringen dem/der Patienten/Patientin insgesamt eine höhere Erstattung, wenn z.B. bei einer Zusatzversicherung eingereicht wird. Zu berücksichtigen gilt: Werden, so wie im Beispiel virtuelle Modelle erstellt, ist eine Abrechnung nach der offiziellen BEB nicht möglich. Es müssen eigene BEB-Nummern angelegt und mit Zeiten versehen werden, um einen Preis zu kalkulieren. Die im Beispiel verwendeten Nummern sind durch das DZR-Kompetenzcenter BEL/BEB/ Zahntechnik selbst festgelegt und dürfen sowohl textmäßig als auch numerisch verändert werden.
Die korrekte Rechnungserstellung mit eigenen BEB-Nummern
Mögliche Zusatzleistungen
Fazit
Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Labor kann immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden, sei
es aus technischer Sicht oder auf Wunsch des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin, können diese in ein Angebot miteinfließen.
Experten-Tipp
Um keine Position zu vergessen, empfehlen die Experten und Expertinnen des DZR mit Komplexen zu arbeiten und Leistungsketten (Jumbos) zu erstellen. Bei gedruckten Modellen
kann dieses als 3D-Druckmodell nach BEB 0035* „3D-Modell gedruckt“ zusätzlich berechnet werden (*eigene erstellte BEB-Nummer). Abschließend wird die Abrechnung dann mit allen Arbeits- und Dokumentationsschritten fehlerfrei und lückenlos an den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin übergeben. Die DZR BEB CAD/CAM® ist Bestandteil von DZR H1 CAD/CAM (www.dzr-h1.de) – dem digitalen Tool für Zahntechnik-Profis mit Eigenlabor.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Team des Kompetenzcenter
Zahntechnik/BEL/BEB unter zahntechnik@dzr.de, 02131 77685 5420
Uwe Koch ist Zahntechniker und der Abrechnungsexperte in Deutschland zum Thema BEL II und BEB. Seit über 38 Jahren ist er in Dentallaboren, in Zahnarztpraxen, in Kliniken und für KZVen in Deutschland als Referent und Unternehmensberater tätig. Er ist Mitautor für den offiziellen BEL-II-Kommentar vom VDZI und seit vielen Jahren Referent bei allen Fragen rund um die zahntechnische Abrechnung. Seit 2021 leitet Uwe Koch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB.