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Zahnimplantat

Die Top 3 Ergänzungsleistungen zu allen Implantatarbeiten

Immer wieder werden bei Implantat-Abrechnungen in der Eigenlaborrechnung Positionen vergessen oder einfach aus Unwissenheit nicht angesetzt. Mit unseren aktuellen Top-Tipps stellen wir bewusst kleine BEB Leistungspositionen heraus, die die Implantat-Arbeit nicht übermäßig teurer machen, durch die Menge aber auch mit kleinem Preis durchaus eine attraktive Alternative zu Preiserhöhungen anderer Positionen darstellt.

 

  • BEB 0817: Implantat-Abutment-Auswahl

Bei Implantatarbeiten ist die sorgfältige Auswahl der einzusetzenden Abutments von immenser Wichtigkeit. Gerade oder abgewinkelt, Durchmesser und System sind dabei vorab zu bestimmen. In vielen Fällen wird dies vom Zahntechniker erledigt. Für diese Leistung ist diese Position abrechenbar. Der Mehraufwand für das Aussuchen des geeigneten Abutments kann aber auch durch den Zahnarzt erfolgen und dann im Eigenlabor berechnet werden wenn der Behandler diese Leistung erbringt.

 

  • BEB 1009*: Kamingestaltung bei offenem Implantat-Löffel

Zu der offiziellen BEB-Leistung 1008 „Funktions-/individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung“ kann zusätzlich die individuelle Kamingestaltung am Löffel mit einer eigen angelegten BEB-Position ergänzt werden. Bei diesem Spezialabdrucklöffel handelt es sich um eine Basis aus Kunststoff, die im Bereich der Implantate mit „Fenstern“ (okklusal) zur offenen Gestaltung versehen ist. Die aus der Abformung herausragenden Abdruckpfosten können so noch vor dem Herausnehmen des Abdrucks aus dem Mund des Patienten losgeschraubt werden und bleiben fest im Abdruck verankert. Sie bieten dadurch eine höhere Sicherheit für eine lagerichtige Position. Das Erstellen des Kamins kann dabei (wie unserem Beispiel) mit der BEB 1009* ergänzt werden.

 

  • BEB 2974: Drehsicherungsstopp bei Implantat

Bei der Verwendung von rotationssymmetrischen Implantatpfosten muss eine Sicherung in Form einer Rille oder planen Fläche durch den Techniker gefräst werden, um das Drehen der Suprakonstruktion auf dem Abutment zu vermeiden. Diese Leistung kann nach BEB 2974 erbracht werden. Wichtig ist dabei, dass der Techniker diese Leistung gut dokumentiert, da die Suprakonstruktion diese Leistung ja verdeckt und nicht auf Anhieb erkennbar ist.

 

Sie haben Fragen zu Ergänzungsleistungen bei Implantatarbeiten?

Gerne hilft Ihnen unser Team aus dem DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB (Eigen-/Fremdlabor) bei Ihren Fragen weiter.

Telefon: 02131 776 85 5420
E-Mail:zahntechnik@dzr.de

 

Über den Autor: Uwe Koch (Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB)

Uwe Koch ist Zahntechniker und der Abrechnungsexperte in Deutschland zum Thema BEL II und BEB. Seit über 38 Jahren ist er in Dentallaboren, in Zahnarztpraxen, in Kliniken und für KZVen in Deutschland als Referent und Unternehmensberater tätig. Er ist Mitautor für den offiziellen BEL-II-Kommentar vom VDZI und seit vielen Jahren Referent bei allen Fragen rund um die zahntechnische Abrechnung. Seit 2021 leitet Uwe Koch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB.