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Zweigeteiltes Bild: Links ist ein blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Die richtige Berechnung der Unterkieferprotrusionsschiene nach BEL II" auf der rechten Seite ist eine transparante Unterkieferprotrusionsschiene vor einem dunkelgrauen Hintergrund abgebildet.

Unterkierferprotrusionsschiene: 3 Beispiele zur Berechnung nach BEL II

Nachdem wir bereits im Xtrablatt 01/2022 über die Unterkieferprotrusionsschiene nach BEMA berichtet haben, greifen wir heute noch einmal das Thema zur Abrechnung der Schiene im Zahntechnikbereich auf. Im BEL hat es eigens dafür 19 neue BEL-II-Leistungen gegeben, die zur Abrechnung angewendet werden können.

Seit 2022 ist die Unterkieferprotrusionsschiene unter bestimmten Voraussetzungen nach BEMA und BEL abrechenbar. Sie besteht aus einer transparenten Schiene für Ober- und Unterkiefer. Beide Schienen sind durch seitliche oder ein frontales Element miteinander verbunden, wodurch der Unterkiefer nach vorne gezogen werden kann. Der Zungengrund wird dadurch gespannt, ein Zurückfallen der Zunge verhindert und die oberen Atemwege werden offen gehalten. Die Behandlung selbst ist nur im Rahmen einer kooperativen vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung möglich.
 

Unterkieferprotrusschiene: Das müssen Sie wissen

  • Leistungsberechtigt sind alle volljährigen Patienten und Patientinnen, bei denen eine behandlungsbedürftige Schlafapnoe anhand der Stufendiagnostik festgestellt wird und bei denen eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
  • Die Indikationsstellung und Therapie erfolgen durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin der/die über eine entsprechende Genehmigung verfügt.
  • Die Versorgung mit einer zahntechnisch individuell angefertigten und adjustierbaren UKPS erfolgt danach durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen.
  • Die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene darf nur auf Grundlage einer entsprechenden vertragsärztlichen Indikationsstellung nach Anlage I Nummer 36 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) und vertragsärztlicher Veranlassung erfolgen.
  • Aufgrund der Aufnahme der UK-Protrusionsschiene in die GKV-Abrechnung wurden auch die BEL-Positionen um die Leistungen der Protrusionsschiene ergänzt.

 

Die häufigsten Schienentypen sind laut DZR folgende:

  • TAP®-Schiene = hornton Adjustable Positioner: Die TAP®-Schiene wurde in den 1990er-Jahren von dem amerikanischen Zahnarzt und Ingenieur Dr. W. Keith Thornton entwickelt.
  • IST-Schiene = Intraorale Schnarch-Therapieschiene nach Prof. Hinz: Die IST-Schiene verhindert das Schnachen durch Vorverlagerung des Unterkiefers, wodurch die Obstruktion („Verschluss“) im pharyngealen („den Rachen betreffend“) Bereich messbar ausgelöst wird.
  • Flossenschiene: Die Schiene schiebt den Unterkiefer sanft nach vorne und strafft dabei das weiche Gewebe und die Muskeln des oberen Atemweges. Dadurch bleibt dieser während des Schlafens ungehindert offen.

 

3 Beispiele zur Abrechnung der Unterkieferprotrusionsschiene nach BEL II

In unserem pdf-Dokument haben wir für Sie drei Beispiele für verschiedene Unterkieferprotrusionsschienen nach BEL II zusammengestellt:

zur ausführlichen Tabelle [pdf-Dokument]

 

Sie haben Fragen zur richtigen Berechnung der Unterkieferprotrusionsschiene nach BEL II?

Gerne hilft Ihnen unser Team aus dem DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB (Eigen-/Fremdlabor) bei Ihren Fragen weiter.

Telefon: 02131 776 85 5420
E-Mail:zahntechnik@dzr.de

 

Über den Autor: Uwe Koch (Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB)

Uwe Koch ist Zahntechniker und der Abrechnungsexperte in Deutschland zum Thema BEL II und BEB. Seit über 38 Jahren ist er in Dentallaboren, in Zahnarztpraxen, in Kliniken und für KZVen in Deutschland als Referent und Unternehmensberater tätig. Er ist Mitautor für den offiziellen BEL-II-Kommentar vom VDZI und seit vielen Jahren Referent bei allen Fragen rund um die zahntechnische Abrechnung. Seit 2021 leitet Uwe Koch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB.

 

Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 2/2023 des Xtrablatts veröffentlicht