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Nahaufnahme Mädchen zeigt Zähne mit vielen Zahnlücken, daneben blauer Hintergrund mit Aufschrift Fluoridanwendung für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

Neues zur Fluoridlackanwendung für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2024 beschlossen, die Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu ändern.

Was hat sich geändert?

Für alle Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (vollendeten 72. Lebensmonat) wird künftig das Auftragen von Fluoridlack, unabhängig vom Kariesrisiko, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher war dies nur für Kinder ab dem 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat mit erhöhtem Kariesrisiko möglich.

Die Neufassung der Richtlinie lautet:

§ 10 Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung

"Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen haben Versicherte im Alter vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung."

 

Warum wurde die Entscheidung getroffen?

Der Hintergrund der Entscheidung basiert laut G-BA auf den Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Nutzen der Fluoridlackapplikation im Milchgebiss zur Verhinderung von Karies (Rapid Report „Fluoridlackapplikation im Milchgebiss zur Verhinderung von Karies“ Bericht Nr. 613 vom 23. März 2018), aus dem ein positiver Nutzen der Fluoridlackapplikation unabhängig von der Karieserfahrung des Kindes hervorgeht.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

 

Über die Autorin: Stefanie Schneider 

Stefanie Schneider leitet das DZR Kompetenzcenter und Fachreferat GOZ/GOÄ/BEMA beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum. Sie ist zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), systemischer Coach, Trainerin, Abrechnungsexpertin und als anerkannte Referentin im deutschsprachigen Raum tätig. Sie hält Vorträge und Workshops in unterschiedlichen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung.

Durch ihre langjährige Praxistätigkeit verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Abrechnung, Verwaltung und Praxisorganisation. Sie berät Praxen in komplexen Abrechnungsfragen bei unterschiedlichen Behandlungsfällen und umfassenden Korrespondenzen mit Kostenträgern. Durch die wirklichkeitsnahe Tätigkeit mit den Praxen wird Kompetenz und wertvolles Wissen gesichert und weitervermittelt.