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Zweigeteiltes Bild: Links dunkelblauer Hintergrund mit weißer Schrift "UPT-Strecke: Wichtige Neuigkeiten zum Terminversäumnis" rechts Zahnärztin sitzt am Schreibtisch und telefoniert mit Handy

Wichtige Neuigkeiten zum Terminversäumnis während der UPT-Strecke ab dem 1.1.2024

Bei einem Terminversäumnis während der UPT Strecke werden die Zählschritte ab dem 01.01.2024 neu angepasst.


Was galt bis zum 01.01.2024 beim Versäumen eines UPT-Termins?

Bis dato galt bei Versäumen eines UPT-Termins, dass dieser UPT-Schritt in der Abrechnung wegfällt und die Zählung regulär weitergeführt wird, wie wenn der Termin stattgefunden hätte. Hat z. B. ein Grad B Patient die 2. UPT versäumt, entfällt auch die UPTd und es geht in der Terminierung und Abrechnung, wie in der UPT-Strecke regulär vorgesehen ohne Versäumnis, mit der 3. UPT weiter.

Mit der Auslieferung des PAR-Abrechnungsmoduls 5.0 wurde nun die bisherige Regelung zur Zählung der UPT-Schritte bei Terminversäumnis angepasst.

 

Was ändert sich zum 01.01.2024?

Wird ein Termin versäumt, kann ein neuer Termin vereinbart werden, unter Einhaltung der in den Abrechnungsbestimmungen genannten Regelungen. Hat z. B. ein Grad B Patient die 2. UPT versäumt, geht es in der Terminierung und Abrechnung nicht mit der 3. UPT, sondern mit der 2. UPT weiter. Somit kann die UPTd doch berechnet werden. Die zeitlichen Abstands- und Abrechnungsregelungen bleiben von der Zählung unberührt. Ebenso wie der Zwei-Jahres-Zeitraum. Dies wirkt sich insbesondere auf die Berechnungsfähigkeit der BEMA-Nrn. UPTd bzw. UPTg aus.

Eine sicherlich positive Entwicklung, für die Praxen jedoch eine weitere Herausforderung in der Terminierung.

Hinweis: Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer zuständigen KZV über eventuell mögliche abweichende Regelungen.

 

Über die Autorin: Stefanie Schneider 

Stefanie Schneider leitet das DZR Kompetenzcenter und Fachreferat GOZ/GOÄ/BEMA beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum. Sie ist zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), systemischer Coach, Trainerin, Abrechnungsexpertin und als anerkannte Referentin im deutschsprachigen Raum tätig. Sie hält Vorträge und Workshops in unterschiedlichen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung.

Durch ihre langjährige Praxistätigkeit verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Abrechnung, Verwaltung und Praxisorganisation. Sie berät Praxen in komplexen Abrechnungsfragen bei unterschiedlichen Behandlungsfällen und umfassenden Korrespondenzen mit Kostenträgern. Durch die wirklichkeitsnahe Tätigkeit mit den Praxen wird Kompetenz und wertvolles Wissen gesichert und weitervermittelt.