×
Nahaufnahme Mädchen zeigt Zähne mit vielen Zahnlücken, daneben blauer Hintergrund mit Aufschrift Fluoridlackanwendung für Kinder: Änderung der Richtlinie in Kraft getreten

Fluoridlackanwendung für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: Änderung der Richtlinie in Kraft getreten

Wie am 29.01.2024 berichtet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Januar beschlossen, die Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu ändern. Seit dem 24.04.2024 ist diese Änderung nun in Kraft getreten.
 

Worum geht es bei der Änderung der Richtlinie?

Für alle Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (vollendeten 72. Lebensmonat) wird künftig das Auftragen von Fluoridlack, unabhängig vom Kariesrisiko, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher war dies nur für Kinder ab dem 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat mit erhöhtem Kariesrisiko möglich. Am 23.04.24 erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zur Änderung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Damit ist die Änderung seit dem 24.04.2024 in Kraft getreten.

 

Wie lautet die Neufassung der Richtlinie zur Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung?

§ 10 Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung

"Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen haben Versicherte im Alter vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung."

 

Weitere Informationen zu den Hintergründen der Entscheidung haben wir in unserem Artikel vom 29.01.2024 für Sie zusammengestellt:


Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie hier:

 

Über die Autorin: Stefanie Schneider 

Stefanie Schneider leitet das DZR Kompetenzcenter und Fachreferat GOZ/GOÄ/BEMA beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum. Sie ist zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), systemischer Coach, Trainerin, Abrechnungsexpertin und als anerkannte Referentin im deutschsprachigen Raum tätig. Sie hält Vorträge und Workshops in unterschiedlichen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung.

Durch ihre langjährige Praxistätigkeit verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Abrechnung, Verwaltung und Praxisorganisation. Sie berät Praxen in komplexen Abrechnungsfragen bei unterschiedlichen Behandlungsfällen und umfassenden Korrespondenzen mit Kostenträgern. Durch die wirklichkeitsnahe Tätigkeit mit den Praxen wird Kompetenz und wertvolles Wissen gesichert und weitervermittelt.