Die richtige Abrechnung/Dokumentation bei CAD/CAM Arbeiten im Praxislabor

Durch neue Technologien und ständig steigenden Einsatz von Scannern und Fräsmaschinen auch in der Zahntechnik ändert sich auch die damit verbundene Abrechnung für GKV-/PKV-Patienten.
Uwe Koch, Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik beleuchtet die gefrästen Techniken näher und bildet verschiedenste Fälle inkl. Rechnungsempfehlung ab. Was ist die richtige Herangehensweise in der Aufstellung und Dokumentation bei CAD/CAM-Arbeiten im Praxislabor und wirft darüber hinaus einen Blick auf den Bereich Praxistechniker der ebenso seine Leistungen dokumentieren muss wie gewerbliche Techniker auch – aber wie, wenn es im Bereich CAD/CAM keine adäquaten BEB-Nummern gibt?

Klar ist, die Dokumentation von erbrachten Leistungen erfolgt schriftlich oder digital und muss immer nachvollziehbar sein - d.h. welche Blancs/Ronden wurden verwendet sowie Implantatteile eingekauft. Des Weiteren dokumentiert der Techniker erbrachte Leistungen, verwendete Mengen und versieht diesen mit seiner Unterschrift bzw. Technikernummer - Zahnfarbe und verwendete Implantatteile, werden ebenso vermerkt. Die Dokumentation selbst wird dann 10 Jahre oder bei Implantatarbeiten 15 Jahre aufbewahrt.

Experten-Tipp: Abschließend ist es für die Nachweisbarkeit empfehlenswert, ein Foto der fertigen Arbeit zu erstellen und zwingend notwendig dem Patienten eine Konformitätserklärung über die verwendeten Stoffe und deren Zusammensetzung zu übergeben, welche zu jeder Arbeit neu erstellt wird.

Beispiele:

Zirkon-Kronen 21-23, optische elektronische Abformung 21-23, virtuelle Modelle, gefräst und bemalt
Berechnung nach Festzuschuss-Richtlinien
Versorgungsform:
gleichartige Versorgung
Festzuschuss: 3 x 1.1, 3 x 1.3

Bei den genannten Leistungspositionen handelt es sich um Empfehlungen des Autors unter Berücksichtigung von KZV Richtlinien allgemein und Erfahrungen mit der Abrechnung der PKV. Ziel war es hierbei, die Modellherstellung und Arbeitsvorbereitung stärker hervor zu heben und zum Einsatz zu bringen anstatt nur „Kurz-Rechnungen“ zu schreiben wie beispielsweise „eine Zirkonkrone“. Grade die Aufsplittung in viele kleine Unterpositionen bringt dem Patienten eine höhere Erstattung insgesamt, wenn er z.B. eine Zusatzversicherung hat.  

Zu berücksichtigen gilt aber noch: Werden, so wie hier, virtuelle Modelle erstellt, ist natürlich eine Abrechnung nach der offiziellen BEB nicht möglich, da es diese Modelle zur Zeit der BEB 97 noch nicht als Leistungsposition gab. Also müssen wir hier eigene BEB Nummern anlegen und mit Zeiten versehen, um einen Preis zu kalkulieren. Die hier angegebenen Nummern sind durch das DZR Kompetenzzentrum Zahntechnik selbst angelegt. Sie dürfen sowohl textmässig als auch numerisch anders verfahren; dies ist unser Vorschlag von DZR.
 

TP                   KM KM KM          
R                   KV KV KV          
B                   ww ww ww          
  18 17 16 15 14 13 12 11   21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41   31 32 33 34 35 36 37 38
B                                  
R                                  
TP                                  

Basisleistungen

BEB 97 Berechnbare Leistungen Menge Erklärung
0030* Modell digitales Antagonistenmodell 1 *Eigene BEB-Nummer
0031* Modell digitales Arbeitsmodell CAD 1 *Eigene BEB-Nummer
0032* Modell digitales Präparationsmodell CAD 1 *Eigene BEB-Nummer
0036* Bissnahme digital 1 *Eigene BEB-Nummer
0420* Artikulation digital 1 *Eigene BEB-Nummer
0724 Zahnfarbenbestimmung ll 1  
0732 Desinfektion 2  
0825* Segment digitalisieren je Segment 3 *Eigene BEB-Nummer
0827* Präparationsgrenze digitalisieren je Segment 3 *Eigene BEB-Nummer
0840* Scannen, CAD-Konstruktion Krone/Brückenglied 3 *Eigene BEB-Nummer
0842* CAM-Element nacharbeiten 3 *Eigene BEB-Nummer
2281 Krone aus Keramik gefräst 3  
2689 Farbgebung durch Bemalen 3  
2790* Anlage Auftragsdaten CAD/CAM 1 Je Fall
2914 Sphärischer Kontakt 2  
5306 Keramik konditionieren 3 Je Einheit
Mat. Zirkon 3  

Mögliche Zusatzleistungen

BEB 97 Berechenbare Leistungen Menge Erklärung
1603 Testplättchen aus Keramik 1  
2804
 
Frontzahn gnathologisch gestaltet, in Keramik
 
3
 
bei zusätzlicher Maßnahme
zur gnathologischen Fronzahnherstellung
2811 Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay 3  
2951 Individuell charakterisieren, Keramik 3  
2965 Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop 3  
5306 Keramik / gegossenes Glas konditionieren 3  

Was darf der Zahnarzt berechnen?

BEMA Menge Text
19 3 Provisorische Krone
24 c x Abnahme / Wiederbefestigung von Provisorien (höchstens dreimal je provisorische Krone)
GOZ Menge Text
0065 2 OK optisch-elektronische Abformung
0065 2 UK Gegenbiss optisch-elektronische Abformung
6010a 1 Computergestützte Auswertung der optisch-elektronischen Abformung zur Diagnose und Planung (Analog)
2210 3 Vollkrone, Hohlkehl- oder Stufenpräparation
2197 3 Adhäsive Befestigung
8065a 1 Registrieren von UK-Bew. mittels elektronischer Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator

 

GOZ / GOÄ Leistung 2,3-fach 3,5-fach
0065



 
Optisch elektronische Abformung
  -  Pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  -  4 x bei Situationsabformungen
  -  2 x bei Abformung ZE
  -  2 x für Gegenkiefer

10,35 €
41,40 €
20,70 €
20,70 €

15,75 €
63,00 €
31,50 €
31,50 €
6000a





 
Fotographie

Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken angefertigt worden
sind, mit den Gebührennummern abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Fotos, die therapeutischen oder
diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig.
Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr
die GOZ-Nr. 6000 für angemessen.
10,35 €





 
15,75 €





 
6010a Computergestützte Auswertung zur Diagnose und Planung der optisch elektronischen Abformung 23,28 € 35,43 €
8065a Registrieren von UK Bewegungen mittels einer elektronischen Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in eine virtuellen Artikulator 109,65 € 167,00 €

„Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“

  • Nicht abrechenbar:
  • konventionelle Abformung für dieselbe Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 
  • einfache Registrierung der Bissverhältnisse auf digitalem Weg (darüber hinausgehende Bissregistrierungen sind nicht inbegriffen)
  • Die PC gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser Gebührennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden  

(Bundeszahnärztekammer GOZ-Kommentar)

Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers können diese natürlich mit einfließen in ein entsprechendes Angebot. Mein Tipp: Arbeiten Sie mit Jumbos und erstellen sich Leistungsketten, damit Sie keine Position vergessen.

Denken Sie verstärkt an kleine Leistungspositionen aus der Arbeitsvorbereitung wie das Modellsegment sägen, Stümpfe vorbereiten und Dowel-Pins, die, mit kleinen Preisen versehen, konsequent auf jeder Rechnung erscheinen sollten – und zwar ausnahmslos, wo es möglich ist bzw. wo diese Tätigkeit anfällt (Kronen, Inlays, Veneers, Teleskope etc.). Nutzen Sie dazu gerne unsere Tools bei DZR unter www.dzr.de/dzr-zahntechnikpur.de

Uwe Koch, Leiter Kompetenzcenter Zahntechnik seit 2021