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Die richtige Abrechnung/Dokumentation bei CAD/CAM Arbeiten im Praxislabor

Durch neue Technologien und ständig steigenden Einsatz von Scannern und Fräsmaschinen auch in der Zahntechnik ändert sich auch die damit verbundene Abrechnung für GKV-/PKV-Patienten.
Uwe Koch, Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik beleuchtet die gefrästen Techniken näher und bildet verschiedenste Fälle inkl. Rechnungsempfehlung ab. Was ist die richtige Herangehensweise in der Aufstellung und Dokumentation bei CAD/CAM-Arbeiten im Praxislabor und wirft darüber hinaus einen Blick auf den Bereich Praxistechniker der ebenso seine Leistungen dokumentieren muss wie gewerbliche Techniker auch – aber wie, wenn es im Bereich CAD/CAM keine adäquaten BEB-Nummern gibt?

Klar ist, die Dokumentation von erbrachten Leistungen erfolgt schriftlich oder digital und muss immer nachvollziehbar sein - d.h. welche Blancs/Ronden wurden verwendet sowie Implantatteile eingekauft. Des Weiteren dokumentiert der Techniker erbrachte Leistungen, verwendete Mengen und versieht diesen mit seiner Unterschrift bzw. Technikernummer - Zahnfarbe und verwendete Implantatteile, werden ebenso vermerkt. Die Dokumentation selbst wird dann 10 Jahre oder bei Implantatarbeiten 15 Jahre aufbewahrt.

Experten-Tipp: Abschließend ist es für die Nachweisbarkeit empfehlenswert, ein Foto der fertigen Arbeit zu erstellen und zwingend notwendig dem Patienten eine Konformitätserklärung über die verwendeten Stoffe und deren Zusammensetzung zu übergeben, welche zu jeder Arbeit neu erstellt wird.

Beispiele:

Zirkon-Kronen 21-23, optische elektronische Abformung 21-23, virtuelle Modelle, gefräst und bemalt
Berechnung nach Festzuschuss-Richtlinien
Versorgungsform:
gleichartige Versorgung
Festzuschuss: 3 x 1.1, 3 x 1.3

Bei den genannten Leistungspositionen handelt es sich um Empfehlungen des Autors unter Berücksichtigung von KZV Richtlinien allgemein und Erfahrungen mit der Abrechnung der PKV. Ziel war es hierbei, die Modellherstellung und Arbeitsvorbereitung stärker hervor zu heben und zum Einsatz zu bringen anstatt nur „Kurz-Rechnungen“ zu schreiben wie beispielsweise „eine Zirkonkrone“. Grade die Aufsplittung in viele kleine Unterpositionen bringt dem Patienten eine höhere Erstattung insgesamt, wenn er z.B. eine Zusatzversicherung hat.  

Zu berücksichtigen gilt aber noch: Werden, so wie hier, virtuelle Modelle erstellt, ist natürlich eine Abrechnung nach der offiziellen BEB nicht möglich, da es diese Modelle zur Zeit der BEB 97 noch nicht als Leistungsposition gab. Also müssen wir hier eigene BEB Nummern anlegen und mit Zeiten versehen, um einen Preis zu kalkulieren. Die hier angegebenen Nummern sind durch das DZR Kompetenzzentrum Zahntechnik selbst angelegt. Sie dürfen sowohl textmässig als auch numerisch anders verfahren; dies ist unser Vorschlag von DZR.
 

TP         KMKMKM     
R         KVKVKV     
B         wwwwww     
 1817161514131211 2122232425262728
 4847464544434241 3132333435363738
B                 
R                 
TP                 

Basisleistungen

BEB 97Berechnbare LeistungenMengeErklärung
0030*Modell digitales Antagonistenmodell1*Eigene BEB-Nummer
0031*Modell digitales Arbeitsmodell CAD1*Eigene BEB-Nummer
0032*Modell digitales Präparationsmodell CAD1*Eigene BEB-Nummer
0036*Bissnahme digital1*Eigene BEB-Nummer
0420*Artikulation digital1*Eigene BEB-Nummer
0724Zahnfarbenbestimmung ll1 
0732Desinfektion2 
0825*Segment digitalisieren je Segment3*Eigene BEB-Nummer
0827*Präparationsgrenze digitalisieren je Segment3*Eigene BEB-Nummer
0840*Scannen, CAD-Konstruktion Krone/Brückenglied3*Eigene BEB-Nummer
0842*CAM-Element nacharbeiten3*Eigene BEB-Nummer
2281Krone aus Keramik gefräst3 
2689Farbgebung durch Bemalen3 
2790*Anlage Auftragsdaten CAD/CAM1Je Fall
2914Sphärischer Kontakt2 
5306Keramik konditionieren3Je Einheit
Mat.Zirkon3 

Mögliche Zusatzleistungen

BEB 97Berechenbare LeistungenMengeErklärung
1603Testplättchen aus Keramik1 
2804
 
Frontzahn gnathologisch gestaltet, in Keramik
 
3
 
bei zusätzlicher Maßnahme
zur gnathologischen Fronzahnherstellung
2811Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay3 
2951Individuell charakterisieren, Keramik3 
2965Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop3 
5306Keramik / gegossenes Glas konditionieren3 

Was darf der Zahnarzt berechnen?

BEMAMengeText
193Provisorische Krone
24 cxAbnahme / Wiederbefestigung von Provisorien (höchstens dreimal je provisorische Krone)
GOZMengeText
00652OK optisch-elektronische Abformung
00652UK Gegenbiss optisch-elektronische Abformung
6010a1Computergestützte Auswertung der optisch-elektronischen Abformung zur Diagnose und Planung (Analog)
22103Vollkrone, Hohlkehl- oder Stufenpräparation
21973Adhäsive Befestigung
8065a1Registrieren von UK-Bew. mittels elektronischer Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator

 

GOZ / GOÄLeistung2,3-fach3,5-fach
0065



 
Optisch elektronische Abformung
  -  Pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  -  4 x bei Situationsabformungen
  -  2 x bei Abformung ZE
  -  2 x für Gegenkiefer

10,35 €
41,40 €
20,70 €
20,70 €

15,75 €
63,00 €
31,50 €
31,50 €
6000a





 
Fotographie

Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken angefertigt worden
sind, mit den Gebührennummern abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Fotos, die therapeutischen oder
diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig.
Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr
die GOZ-Nr. 6000 für angemessen.
10,35 €





 
15,75 €





 
6010aComputergestützte Auswertung zur Diagnose und Planung der optisch elektronischen Abformung23,28 €35,43 €
8065aRegistrieren von UK Bewegungen mittels einer elektronischen Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in eine virtuellen Artikulator109,65 €167,00 €

„Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“

  • Nicht abrechenbar:
  • konventionelle Abformung für dieselbe Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 
  • einfache Registrierung der Bissverhältnisse auf digitalem Weg (darüber hinausgehende Bissregistrierungen sind nicht inbegriffen)
  • Die PC gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser Gebührennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden  

(Bundeszahnärztekammer GOZ-Kommentar)

Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers können diese natürlich mit einfließen in ein entsprechendes Angebot. Mein Tipp: Arbeiten Sie mit Jumbos und erstellen sich Leistungsketten, damit Sie keine Position vergessen.

Denken Sie verstärkt an kleine Leistungspositionen aus der Arbeitsvorbereitung wie das Modellsegment sägen, Stümpfe vorbereiten und Dowel-Pins, die, mit kleinen Preisen versehen, konsequent auf jeder Rechnung erscheinen sollten – und zwar ausnahmslos, wo es möglich ist bzw. wo diese Tätigkeit anfällt (Kronen, Inlays, Veneers, Teleskope etc.). Nutzen Sie dazu gerne unsere Tools bei DZR unter www.dzr.de/dzr-zahntechnikpur.de

Uwe Koch, Leiter Kompetenzcenter Zahntechnik seit 2021