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eRezept: Einführung später als geplant

Zum 01. Januar 2022 sollte das elektronische Rezept (eRezept) auf dem Markt verpflichtend eingeführt werden. Doch bereits im Dezember 2021 gab das BMG bekannt, dass vorerst die Testphase fortgesetzt werden solle, um noch mehr Erfahrungswerte zu generieren.


Als Erläuterung für die verschobene Einführung des eRezepts gibt es unterschiedliche Gründe: Zum einen sind aufgrund der geringen Teilnehmerzahl in der Testphase zu wenig Erfahrungswerte vorhanden und zum anderen sind die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend verfügbar – anders als in vielen Fällen kommuniziert. Doch die flächendeckende technische Verfügbarkeit ist gemäß § 360 Abs. 1 SGB V essenziell für die verpflichtende Einführung des eRezepts – eine Einführung soll laut BMG zeitnah erfolgen, ein genaues Datum ist nicht angesetzt.


Der wohl entscheidende Unterschied für alle Beteiligten ist: QR-Code statt Papier. Das rosafarbene Rezept wird also abgelöst und von der Ärztin/dem Arzt digital signiert anstatt händisch unterzeichnet. Bei diesem Vorgang werden dann alle Daten auf einem zentralen Server abgelegt und gespeichert. Für die Patient*innen bedeutet dies, dass sie den QR-Code entweder auf ihr Smartphone bekommen oder diesen in Papierform erhalten. Für die Einsicht des Rezeptes benötigen die Patient*innen dann eine spezielle App, mit der sie nach Anmeldung Rezepte digital übermitteln und in der Apotheke einlösen können – dort wird der QR-Code eingescannt. Mit diesem Vorgang erhält die Apotheke den Zugriff auf das eRezept und kann das Medikament ausgeben. 


Die Nutzer*innen können nach der Anmeldung zusätzliche Funktionen wahrnehmen: Neben Informationen zur Einnahmemenge und Dosierung erhalten sie die Möglichkeit, das erforderliche Medikament bei verschiedenen Apotheken anzufragen und Alternativen einzusehen. Für die Anmeldung wird die elektronische Gesundheitskarte mit NFCFunktion und PIN benötigt.

Quelle:

  • www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/20/bmg-e-rezept-start-auf-unbestimmte-zeitverschoben
  • www.wochenblatt.com/landleben/gesundheit/das-e-rezeptkommt-spaeter-12785225.html