×
Zahnimplantat

Ergänzungsleistungen zu allen Implantatarbeiten - Teil 2

Immer wieder werden bei Implantat-Abrechnungen in der Eigenlaborrechnung Positionen vergessen oder einfach aus Unwissenheit nicht angesetzt. Im zweiten Teil unserer Serie stellen wir Ihnen heute Tipps zur Abrechnung von BEB 0225, BEB 1012 und BEB 1313 vor. Mit unseren Tipps stellen wir bewusst kleine BEB Leistungspositionen heraus, die die Implantat-Arbeit nicht übermäßig teurer machen, durch die Menge aber auch mit kleinem Preis durchaus eine attraktive Alternative zu Preiserhöhungen anderer Positionen darstellt.
 

  • BEB 0225: Implantatpfosten auf Modellierimplantat aufschrauben

Bei Implantatarbeiten werden nach der Modellherstellung auf das im Modell verankerte Modellierimplantat der später als direkt in die Restauration eingearbeitete oder als Verbindungselement dienende Implantatpfosten spaltfrei aufgeschraubt. Erst danach kann mit dem Vermessen des Modells und der Implantate zur gemeinsamen Einschubrichtung begonnen werden. Diese Leistung stellt einen gewissen Zeitaufwand dar; es muss präzise und spaltfrei gearbeitet werden.

 

  • BEB 1012: Basis aus Kunststoff, auf Implantat

Bei prothetischen Versorgungen in Zusammenhang mit z.B. Stegarbeiten auf Implantaten werden Autopolymerisat-Kunststoffbasen hergestellt für die Aufnahme von Bisswällen oder Zähnen (bei Aufstellungen). Die Herstellung dieser Basen ist aufwändiger als bei einer z.B. Totalprothese oder auf einer Modellgussbasis. Daher kann diese BEB-Position bei Implantatarbeiten verwendet werden mit einem durchaus höheren Preis wegen des höheren Aufwandes und der Passgenauigkeit. Manchmal wird diese Basis auch noch im Mund zusätzlich verschraubt bei Einproben oder Bissnahmen.

Fazit: Bei dieser Position der BEB handelt es sich um die Herstellung einer Kunststoffbasis aus selbst- oder lichthärtendem Material, angepasst auf die entsprechende Kieferkonstellation, zur Aufnahme von Bisswällen oder Konfektionszähnen für die Aufstellung in Wachs oder Kunststoff bei einer Arbeit in Zusammenhang mit Implantaten und deren Aufbauten.

 

  • BEB 1313: Positionierung von Bohrhülsen

Oftmals werden für die Erstellung einer Implantatarbeit im Vorfeld Bohrschablonen hergestellt. Diese Bohrschablone ist nach BEB abzurechnen. Gerne vergessen wird aber dann auch das Einarbeiten von Bohrhülsen pro Hülse in die entsprechende Schablone. Diese Leistung sowie das dazugehörige Material der Bohrhülsen ist zusätzlich zur Schablone berechenbar. Benötigt werden diese Schablonen für Röntgen- oder CT-Aufnahmen.


Zum ersten Teil der Serie: Implantate - Drei Abrechnungstipps für Ergänzungsleistungen

 

Sie haben Fragen zu Ergänzungsleistungen bei Implantatarbeiten?

Gerne hilft Ihnen unser Team aus dem DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB (Eigen-/Fremdlabor) bei Ihren Fragen weiter.

Telefon: 02131 776 85 5420
E-Mail:zahntechnik@dzr.de

 

Über den Autor: Uwe Koch (Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB)

Uwe Koch ist Zahntechniker und der Abrechnungsexperte in Deutschland zum Thema BEL II und BEB. Seit über 38 Jahren ist er in Dentallaboren, in Zahnarztpraxen, in Kliniken und für KZVen in Deutschland als Referent und Unternehmensberater tätig. Er ist Mitautor für den offiziellen BEL-II-Kommentar vom VDZI und seit vielen Jahren Referent bei allen Fragen rund um die zahntechnische Abrechnung. Seit 2021 leitet Uwe Koch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB.