×
Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "WAS GEHT (und was nicht) Teil 2: OP-Zuschläge", rechts blonde Frau mit weißem T-Shirt lacht in die Kamera. Rechte Hand am Körper hochgehalten und zeigt mit Zeigefinger auf die Schrift.

Was geht - und was nicht? - Teil 2: OP-Zuschläge

In unserer Serie "Was geht und was geht nicht?" geben werfen wir einen detaillierten Blick auf einzelne Themen rund um die Abrechnung. Im zweiten Teil beschäftigen wir uns mit den OP-Zuschlägen.
 

OP-Zuschläge

Die Zuschlagspositionen GOZ-Nrn. 0500-0530 sind zusätzlich zu den chirurgischen Leistungen/ambulanten Operationen berechnungsfähig. Durch die Abrechnung des jeweiligen Zuschlags können die Kosten für das Einmalmaterial, wie beispielsweise ein OP-Set, nicht berechnet werden, da diese bereits mit den OP-Zuschlägen der GOZ abgegolten sind.

 

Autorin:

Nicole Mahler
DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA

 

Weitere Informationen zu den OP-Zuschlägen haben wir auch in diesem Artikel für Sie zusammengestellt:

 

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Abrechnung?

Das DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA steht Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Telefon: 0711 99373 4200
E-Mail: goz2.stgt@dzr.de

Dieser Tipp wurde erstmalig in der Ausgabe 1/2024 des DZR Xtrablatts veröffentlicht.