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Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "WAS GEHT (und was nicht) Teil 3: Abrechnung von Pauschalbeträgen", rechts blonde Frau mit weißem T-Shirt lacht in die Kamera. Rechte Hand am Körper hochgehalten und zeigt mit Zeigefinger auf die Schrift.

Was geht - und was nicht? - Teil 3: Abrechnung Pauschalbeträge

In unserer Serie "Was geht und was geht nicht?" geben werfen wir einen detaillierten Blick auf einzelne Themen rund um die Abrechnung. Im dritten Teil beschäftigen wir uns mit der Abrechnung von Pauschalbeträgen.
 

Abrechnung von Pauschalbeträgen

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung der privaten zahnärztlichen Leistungen. Eine Berechnung von Pauschalbeträgen oder pauschalen Zuzahlungen ist nicht zulässig. Das bedeutet, dass solch eine Rechnung nicht den Bestimmungen der GOZ entspricht und die Vergütung auch nicht zur Zahlung fällig wird.

 

Autorin:

Nicole Mahler
DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA

 

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Abrechnung?

Das DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA steht Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Telefon: 0711 99373 4200
E-Mail: goz2.stgt@dzr.de